Non-insurance risk transfer
Kein Begriff aus der Transportversicherung. Hiermit wird der Sachverhalt geschildert, dass allgemeine betriebswirtschaftliche Risiken auf einen anderen "Risikoträger" übertragen werden. Z. B. sind durch die Zulieferindustrie der Automobilbranche vielfältigste Risiken vom jeweiligen Automobilhersteller auf dessen Zulieferer übertragen worden. Das geht über die Produktion der anzuliefernden Teile, über die Qualitätsverantwortung und -prüfung, die Logistik bis hin zur termingerechten Bereitstellung am Produktionsband.