Negligence Clause
dt. Fahrlässigkeitsklausel
Im Chartervertrag vereinbarter Haftungsausschluss des Verfrachters für solche Schäden, die durch nautisch-technisches Verschulden seiner Besatzung bei der Navigation des Schiffs entstanden sind.
Negligence Clause
dt. Fahrlässigkeitsklausel
Im Chartervertrag vereinbarter Haftungsausschluss des Verfrachters für solche Schäden, die durch nautisch-technisches Verschulden seiner Besatzung bei der Navigation des Schiffs entstanden sind.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.