Teilschaden, Teilverlust
engl. particular average, partial loss
Schaden am versicherten Gut bzw. der Güter (z. B. Beschädigungen, Fehlmengen), die wieder unter Wirtschaftlichkeitsaspekten behoben (repariert / ersetzt) werden können.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.