1  Definition
"Beanspruchungsgerechte Verpackung"

[English version]

Beanspruchungsgerechte Verpackung:

Beanspruchungsgerecht ist eine Verpackung, die unter Berücksichtigung von Versandbelastungen, Versandweg, Versanddauer und Transportbelastungsprofil sicherstellt, dass das Packgut ohne Schaden den Empfänger erreicht.


Um die Definition des Begriffes "beanspruchungsgerecht" für den Bereich Verpackungen aus Holz zu beschreiben, sind folgende Begriffe zu spezifizieren:

Verpackung: Oberbegriff für die Gesamtheit der Packmittel und Packhilfsmittel (DIN 55405 T5).

Packmittel: Art der Verpackung (hier aus Holz hergestellt), die das Packgut / Packgüter umschließt oder zusammenhält, damit es transport-, umschlag- und lagerfähig wird (DIN 55405 T3).

Packstoff: Werkstoff, aus dem Packmittel und Packhilfsmittel hergestellt werden (DIN 55405 T2).

Packgut: Gut, das durch die Verpackung transport-, umschlag- und lagerfähig gemacht wird.

Packstück: Verpackung mit Inhalt Packgut.

Versandbelastung: Einwirkung aller äußerlichen, mechanischen, klimatischen und biotischen Einflüsse auf das Packstück und / oder das Packgut während des Versandes. Diese Belastungen werden im Versandbereich als TUL-Belastungen bezeichnet, (Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen).

Beanspruchung: Ergebnis der Einwirkungen von Belastungen am Packstück oder Packgut.

Versandweg: Weg, den ein Packstück vom Versender bis zum Empfänger zurücklegt.

Versanddauer: Zeitraum von der Übergabe des Packstücks an das Verkehrsunternehmen bis zur Ankunft beim Empfänger.

Transportmittel: LKW, Bahn, Binnenschiff, Seeschiff und Flugzeug.

Transportbelastungsprofil: Eingesetztes Transportmittel oder Kombination verschiedener Transportmittel.


Bisher verwendete Begriffe, wie "seemäßige Verpackung" oder "handelsübliche Verpackung", sind nicht definiert und werden durch den Begriff "beanspruchungsgerechte Verpackung" ersetzt. Ohne dass im Vorfeld der Verpackungsplanung Beanspruchungen definiert sind, kann die Verpackung nicht an diese angepasst werden. Verpackungen werden in Abhängigkeit des zu verwendenden Transportmittels und des zurückzulegenden Reiseweges unterschiedlich beansprucht. Diese Tatsache bedingt die Individualität jeder Verpackung.

Dieses setzt aber auch voraus, dass ein ausreichender Informationsfluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Verpacker) bezüglich des geplanten Transportes stattfindet.

Wird für die Herstellung der Verpackung kein Dienstleister beauftragt, sondern die Verpackung innerbetrieblich selbst hergestellt, hat dieser Informationsfluss zwischen den betreffenden Abteilungen zu erfolgen. Es ergeben sich für die beteiligten Parteien Pflichten:


Auftraggeber:
(planende Institution)
Auftragnehmer:
Dienstleister oder Verpackungsabteilung
(ausführende Institution)
Angaben zur Anzahl der geplanten Packstücke, Baugruppen, Packgutmassen, Packgutabmessungen, Schwerpunktlage, besondere Produktempfindlichkeiten, Termine, Transport- und Lagerzeit, Transportweg, Anlieferungsort der Packstücke, geplante Transportmittel, Markierungserfordernisse sowie Angaben zu vorhandenen Vorkonservierungen an den Packgütern. In Abstimmung mit dem Auftraggeber, Auswahl und Festlegung der geeigneten Außen- und Innenverpackungsmaßnahmen, z. B. Korrosionsschutz.
Durchführung, Kontrolle und Dokumentation der Außenverpackungs- und Innenverpackungsmaßnahmen.
Firmen- und konzerninterne Verpackungsvorschriften. Durchführung der Verpackungsmaßnahmen nach Vorgabe.
Bei erkannten Defiziten, Informationen an den Auftraggeber und Abstimmung bezüglich erforderlicher Änderungen mit dem Auftraggeber.



Funktion der beanspruchungsgerechten Verpackung aus Holz für den Versand

Die versandspezifischen Funktionen lassen sich für Holzverpackungen durch vier Einzelfunktionen beschreiben:


  • Schutzfunktion
    Die Schutzfunktion besteht im Prinzip darin, dass sie das Packgut / Packgüter und die Versandbelastungen wechselseitig voneinander abschirmen. Der dabei nach innen gerichtete Schutz soll die uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit des Packgutes / Packgüter garantieren. Dazu muss die Verpackung die bei
    Transport-, Umschlag- und Lagervorgängen (TUL) auftretenden mechanischen, klimatischen und biotischen Belastungen sicher aufnehmen und vom Packgut abhalten können. Die Schutzfunktion soll hierbei aus wirtschaftlichen Gründen so ausgeprägt sein, dass sie nur die Defizite der Belastbarkeit des Packgutes, die durch die Produktempfindlichkeit des Packgutes in Bezug auf die Versandbelastungen vorhanden sind, abdeckt. Die Kenntnis der Produktempfindlichkeit ist hier von großer Bedeutung. Der Verpacker muss ggf. zusätzliche Informationen erhalten oder nachfragen.

  • Lagerfunktion
    Packgüter sind selten äußerlich so gestaltet und unempfindlich, dass sie ohne weitere Maßnahmen gelagert werden können. Das betrifft die Korrosionsanfälligkeit der Packgüter, die durch geeignete zusätzliche Maßnahmen kompensiert werden muss. Eine weitere wichtige Funktion ist die Eignung der Überstaubarkeit mit anderen oder gleichen Packstücken. Hier hat die Verpackung die Aufgabe, Druckkräfte aufzunehmen und durch ihre Konstruktion ein sicheres Überstauen zu gewährleisten. Ein sicheres Überstauen ist nicht nur im Lager erforderlich, sondern auch von Fall zu Fall beim Transport.

  • Transport- und Umschlagfunktion
    Die Verpackung macht Packgüter transport- und umschlaggeeignet. Sie muss so konstruiert und in ihren Festigkeiten ausgelegt sein, dass sie die dynamischen Belastungen, die aus Transport und Umschlag resultieren, so weit abmindert, dass sie unkritisch für das Packgut sind.

  • Qualitätsfunktion
    Verpacken ist im Produktionsprozess der letzte Schritt der Fertigung. Packgüter verlassen die Fertigung in einer Qualität, die ihre Verkaufsfähigkeit und Funktion garantiert. Die Verpackung hat hierbei die Aufgabe, diese Eigenschaften des Packgutes bis hin zum Kunden zu garantieren, unabhängig von den auftretenden TUL-Belastungen. Die Verpackung hat für das Packgut eine qualitätserhaltende Funktion und sollte damit Bestandteil im Qualitätssicherungssystem des Versenders sein.





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