Vorsatz
Form des Verschuldens. Vorsätzlich handelt, wer den rechtswidrigen Erfolg seiner Handlung vorausgesehen und ihn zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Vorsatz
Form des Verschuldens. Vorsätzlich handelt, wer den rechtswidrigen Erfolg seiner Handlung vorausgesehen und ihn zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.