Schiffsregister, Zweitregister
engl. ships register, international ship’s register

Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge eines Staates. In Deutschland wird es vom jeweils zuständigen Amtsgericht des Heimathafens geführt. Es ist in drei Abteilungen aufgeteilt:

1. Identitätsangaben zum Schiff (z. B. Größe)

2. Eigentumsverhältnisse

3. Rechte Dritter (z. B. Hypotheken)

Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Registern. Letztere sind nur Reedern zugänglich, die ihren Hauptsitz in dem jeweiligen Staat haben.