Reiseinsolvenzversicherung
Pflichtversicherung nach § 651 k BGB zur Absicherung der Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters.
Reiseinsolvenzversicherung
Pflichtversicherung nach § 651 k BGB zur Absicherung der Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.