Mängelrüge
engl. notice of defects, notification of defects

Beanstandung der Qualität und / oder der Beschaffenheit gelieferter Güter gegenüber dem Verkäufer / Lieferanten. Im Verkehrsgewerbe schreiben die Beförderungsbedingungen u. a. vor, äußerlich erkennbare Schäden bei Annahme der Güter sofort auf den Beförderungsdokumenten zu vermerken und vom Anlieferer gegenzeichnen zu lassen. Auch bei verdeckten Schäden gibt es eine zeitliche Begrenzung der Reklamationsfrist.