Kollisionsersatz an Dritte

In der Seekaskoversicherung / Flusskaskoversicherung abdeckbarer Schaden eines Versicherungsnehmers, den er im Falle eines Zusammenstoßes von Schiffen Dritten zu ersetzen hat.



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

[Fenster schließen]

© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV),
Berlin 1998-, Transport-Informations-Service des GDV