Kleine Haverei
engl. petty average

Beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schiffstransport anfallen. § 621 HGB erwähnt hierzu u. a. Lotsengeld, Hafengeld, Leuchtfeuergeld, Schlepplohn, Quarantänegelder. Derartige Kosten sind, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, vom Verfrachter alleine zu tragen. Sie sind nicht versicherbar, da sie regelmäßig, also unabhängig von einem Schadenfall, anfallen. In der Praxis berücksichtigt der Verfrachter diese Kosten bereits bei der Kalkulation seiner Fracht, so dass sie anteilig von den Ladungsinteressenten getragen werden.

(Vgl. Große Haverei, Besondere Haverei)