Integralfranchise
engl. non-deductible franchise, absolute franchise

Intergralfranchise ist ein Selbstbehalt. Bei Vereinbarung einer Integralfranchise leistet der Versicherer erst (dann aber in voller Höhe), wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil (Prozentsatz vom Wert oder fester Betrag) übersteigt.

(Vgl. Abzugsfranchise)