Integralfranchise
engl. non-deductible franchise, absolute franchise

Intergralfranchise ist ein Selbstbehalt. Bei Vereinbarung einer Integralfranchise leistet der Versicherer erst (dann aber in voller Höhe), wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil (Prozentsatz vom Wert oder fester Betrag) übersteigt.

(Vgl. Abzugsfranchise)



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

[Fenster schließen]


© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV),
Berlin 1999-2012, www.tis-gdv.de