Institute Cargo Clauses (ICC)
Bezeichnung für die von der International Underwriting Association of London (IUA) herausgegebenen Versicherungsbedingungen, Policenformen und Klauseln für Transportversicherungsverträge, die in erster Linie Seetransport-, aber auch Landtransportrisiken betreffen. Es werden folgende Klauseln unterschieden:
| ICC (A): Gewährt den umfangreichsten Versicherungsschutz nach dem All-Risk-Prinzip | ||
| ICC (B): Gewährt für alle in der Police ausdrücklich genannten Risiken Versicherungsschutz nach dem Named-Peril-Prinzip | ||
| ICC (C): Gewährt einen Mindestdeckungsschutz für genannte Schadenereignisse, wie z. B. Große Haverei, Feuer, Strandung, Transportmittelunfall, Seebeben usw. | ||