Institute Cargo Clauses (ICC)

Bezeichnung für die von der International Underwriting Association of London (IUA) herausgegebenen Versicherungsbedingungen, Policenformen und Klauseln für Transportversicherungsverträge, die in erster Linie Seetransport-, aber auch Landtransportrisiken betreffen. Es werden folgende Klauseln unterschieden:

ICC (A): Gewährt den umfangreichsten Versicherungsschutz nach dem All-Risk-Prinzip
ICC (B): Gewährt für alle in der Police ausdrücklich genannten Risiken Versicherungsschutz nach dem Named-Peril-Prinzip
ICC (C): Gewährt einen Mindestdeckungsschutz für genannte Schadenereignisse, wie z. B. Große Haverei, Feuer, Strandung, Transportmittelunfall, Seebeben usw.


Zusätzlich können vereinbart werden: Institute War Clauses (Kriegsklausel), Institute Strike Clauses (Streikklausel), Malicious Damage Clauses (für mutwillige Beschädigung oder Zerstörung), Institute Commodity Trade Clauses. Es ist ohne weiteres möglich und durchaus üblich, deutschen Transportversicherungen die ICC und dazugehörige Klauseln zugrunde zulegen.