Frankaturzwang
Vorschrift in Gütertarifen, die Fracht bei Aufgabe der Sendung zu bezahlen (häufig vorgeschrieben bei leicht verderblicher Ware oder in Ländern mit „schlechter Währung“).
Frankaturzwang
Vorschrift in Gütertarifen, die Fracht bei Aufgabe der Sendung zu bezahlen (häufig vorgeschrieben bei leicht verderblicher Ware oder in Ländern mit „schlechter Währung“).
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.