Falschdeklaration

Bewusst falsche Bezeichnung der Güter durch den Ablader (z. B. statt Edelstahlklingen – Eisenteile). Dadurch wird eine Fracht– und / oder Zollersparnis erhofft. Derartige Falschdeklarationen führen jedoch zur Haftungsbefreiung des Reeders und möglicherweise Beschlagnahme durch den Zoll, sowie u. U. zum Verlust des Versicherungsschutzes (z. T. strafbarer Tatbestand).