Besondere Haverei
engl. particular average (p/a)

Zur besonderen Haverei zählt das HGB (§ 701) alle durch einen Unfall verursachten Schäden und Kosten, soweit sie nicht zur großen oder kleinen Haverei gehören.

(Vgl. Havarie, Große Haverei, Kleine Haverei)

Weitere Informationen:
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