BefBMö
Abkürzung für: Beförderungsbedingungen für den Möbelfernverkehr; seit Juli 1999 ersetzt durch §§ 451 und 451 a-h HGB (Beförderung von Umzugsgut)
BefBMö
Abkürzung für: Beförderungsbedingungen für den Möbelfernverkehr; seit Juli 1999 ersetzt durch §§ 451 und 451 a-h HGB (Beförderung von Umzugsgut)
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.