Bankgarantie
engl. bank guarantee, banker’s guarantee
Einseitiger Vertrag zwischen einer Bank als Garantin und einem Begünstigten als Garantienehmer, in welchem sich die Bank gegenüber dem Begünstigten verpflichtet, ihm eine Zahlung in bestimmter Höhe zu leisten, falls ein Dritter eine Leistung nicht erbringt oder sich ein sonstiges Ereignis (nicht) verwirklicht.