Aussperrung
engl. lock out

Planmäßige Ausschließung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitskampfes. Aussperrung ist in der Güterversicherung eine ausgeschlossene Gefahr, kann jedoch z. B. im Rahmen einer Streik- und Aufruhrklausel wieder eingeschlossen werden.

(Vgl. Politisches Risiko)

Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 >   Streik- und Aufruhrklausel (8 KB)



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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