Ausfuhrerstattung
engl. export refund

Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, in denen die Preise im Allgemeinen unter den Weltmarktpreisen liegen, wird durch Erstattungen ermöglicht, die den jeweiligen Preisunterschied zwischen Welt- und Binnenmarkt ausgleichen sollen.

(Vgl. Abschöpfung)



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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