Ausfuhrkreditversicherung (Exportkreditversicherung)
engl. export credit insurance

Die private Ausfuhrkreditversicherung deckt die ausgefallenen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen bei Insolvenz des Abnehmers der exportierten Waren. Neben dem Tatbestand der Insolvenz gelten auch unergiebige Zwangsvollstreckungen sowie der Nachweis der Unmöglichkeit, die Exportforderung zu realisieren, als Versicherungsfall. Während die private Ausfuhrkreditversicherung lediglich wirtschaftliche Risiken absichert, besteht für politische Risiken Absicherung durch Ausfuhrgewährleistungen im Rahmen der staatlichen Ausfuhrkreditversicherung, die auch häufig als Exportkreditversicherung bezeichnet wird.



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