Arrest
engl. arrest

Auf Antrag des Gläubigers einem Urteil vorgreifende gerichtliche Maßnahme zwecks Sicherung der späteren Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners.


[Fenster schließen]


© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV),
Berlin 1999-2010, www.tis-gdv.de