Grundlagen der elektronischen Meldetechnik
Vortrag von Herrn Reinhard Conrads, VdS Schadenverhütung


Der vorliegende Vortrag ist eine Einführung in die elektronische Meldetechnik. Die elementaren Bestandteile der Einbruchmeldeanlage (EMA) werden ebenso betrachtet, wie erforderliche personelle Maßnahmen (hierzu zählt u. a. die korrekte Bedienung).



Vorab ist zu erwähnen, dass eine EMA einen Einbrecher nicht physisch an seinem Vorhaben hindern kann, ein Täter kann lediglich in gewissem Sinne abgeschreckt werden. Wenn wir es also mit einem sehr "schnellen" Einbruch zu tun haben, ist die EMA keine wirkliche Hilfe, denn Interventionskräfte werden bei ihrem Eintreffen vor vollendete Tatsachen gestellt.



Das Grundprinzip der Einbruchmeldeanlage ist einfach: Ein Einbruch wird mit Hilfe technischer Hilfsmittel erkannt und an eine so genannte hilfeleistende Stelle gemeldet. Dies kann entweder die anonyme Öffentlichkeit, ein Wach- und Sicherheitsunternehmen oder in Einzelfällen auch direkt die Polizei sein.



Wenn die Bedingungen, die zur verlässlichen Funktion der EMA näher beleuchtet werden, ist schnell zu erkennen, dass es doch "etwas komplizierter" ist. Die Anlagenteile müssen einer Vielzahl von Störungen widerstehen können, sie müssen vom Anwender leicht bedienbar sein und dürfen vor allem keine falschen Alarme produzieren – alle Teile der EMA müssen ganz einfach verlässlich funktionieren.



Was macht die EMA aus? Das Prinzip, einen Einbruch zu erkennen und das Ereignis zu melden, wurde schon angesprochen, aber wie funktioniert das in der Praxis?


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Das Herzstück der EMA ist die Zentrale, diese ist nichts anderes, als ein spezieller Computer. Die Zentrale überwacht, ob die Melder ordnungsgemäß arbeiten, verarbeitet Informationen, die ihr von den Meldern zugeht. Im Alarmfall löst die Zentrale die Signalgeber aus und informiert z. B. über ein Telefonwählgerät das Wach- und Sicherheitsunternehmen. Die ausschließliche Verwendung von Signalgebern (Blitzleuchte und Sirene) ist nicht sinnvoll, da dann nicht sichergestellt ist, dass auch wirklich Hilfe eintrifft.



Die exakten Festlegungen, wie eine Einbruchmeldeanlage zu bauen ist und natürlich auch, welche Anforderungen für die einzelnen Bestandteile gelten, ist in VdS-Richtlinien geregelt.



Nun soll näher beschrieben werden, was die EMA überwacht und wie dies umgesetzt wird. Einer der wichtigsten Aspekte der VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlage ist die Einhaltung der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit wird durch technische Maßnahmen sichergestellt. Sämtliche Zugänge (i. d. R. Türen und Fenster) müssen verriegelt sein, bevor die Anlage scharf geschaltet werden kann, und es muss unmöglich sein, dass der Betreiber versehentlich den Sicherungsbereich betritt, ohne zuvor die Anlage unscharf zu schalten.

Als Verschlussüberwachung wird die Prüfung bezeichnet, ob z. B. ein Fenster geschlossen und verriegelt ist. Diese Meldung wird vor der Scharfschaltung an die Zentrale übermittelt. Die Öffnungsüberwachung bezeichnet die beständige Prüfung (während die Anlage scharf ist), ob das Fenster geöffnet wurde. Bei der Durchbruchüberwachung werden Flächen überwacht. Dies können Glasflächen eines Fensters sein aber auch Wände, Decken oder Böden. Die Art und Weise, wie die Flächen überwacht werden, orientiert sich natürlich am zu überwachenden Objekt.



Glasflächen lassen sich z. B. mit aktiven Glasbruchmeldern überwachen. Dabei wird an einer Stelle eine Leiterschleife aufgebracht (oft als "Spinne" bezeichnet). Diese Leiterschleife wird stets von einem sehr geringen Strom durchflossen. Das Glas zerspringt, wenn es von einem Täter angegriffen wird und der Leiter wird unterbrochen. Diese Aktion wird von der Zentrale registriert und eine Alarmmeldung wird ausgelöst.



Ähnlich wie beim aktiven Glasbruchmelder kann auch die Flächenüberwachung von Wänden erfolgen. Es gibt spezielle so genannte "Alarmtapeten". Dabei werden die Leiterschleife (z. B. ein feiner Draht oder eine Kohleschicht) auf einen Papieruntergrund aufgebracht. Diese Tapete wird nun auf der zu überwachenden Fläche verklebt. Der Unterschied zur Glasüberwachung ist der, dass bei der Überwachung von Wänden, der gesamte gefährdete Bereich abgedeckt werden muss. Festgelegt ist auch der Abstand der Leiterschleifen untereinander. Sie müssen so dicht angeordnet sein, dass es für einen potentiellen Täter weder möglich ist, unerkannt in den gesicherten Bereich einzudringen, noch Diebesgut durch eine Öffnung in der Wandung abzutransportieren. Mittels einer über die gesamte Fläche verlegte Leiterbahn lassen sich auch großflächige Schaufenstergläser überwachen. Bei Juwelieren wird manchmal diese Lösung gewählt. Ein feiner Draht ist direkt in der Scheibe mit einem Abstand von wenigen Zentimetern zwischen den einzelnen Schleifen verlegt. Der Draht ist bei genauem Hinsehen mit bloßem Auge erkennbar.



Wenn ein Täter, der sich bereits im Sicherungsbereich befindet, erkannt werden soll, kommen oft Bewegungsmelder zum Einsatz. Zwei Varianten werden bei Bewegungsmeldern unterschieden. Eine Bauart von Meldern erkennt einen Täter, wenn sich dieser auf den Melder zu oder von ihm weg bewegt. Eine andere Bauart erkennt, wenn sich der Täter auf einer gedachten Kreisbahn mit dem Melder im Mittelpunkt, also "quer zur Blickrichtung des Melders" bewegt.



Auch Kombinationen verschiedener Überwachungsweisen in einem Melder sind möglich. Diese Dualmelder "sehen" z. B. Bewegungen und gleichzeitig die Körperwärme eines Täters.


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Wenn ein Wertschutzschrank von der EMA mit überwacht werden soll, gilt hier zunächst, das gleiche wie bei Fenstern und Türen. Der Schrank muss vor dem aktivieren der EMA verriegelt sein. Zusätzlich zur Verschluss- und Öffnungsüberwachung sollte beim Wertschutzschrank noch überwacht werden, ob er "am Stück" bewegt, sprich abtransportiert wird. Dazu gibt es spezielle Abreißmelder. Abreißmelder verbinden wie Befestigungsschrauben den Schrank mit der Montagefläche (Fußboden). Wenn der Schrank nun angehoben wird, wird das von den Meldern registriert.



Ein praktisch ausschließlich bei Wertschutzräumen eingesetzter Melder ist der Körperschallmelder. Dieser Melder erkennt die charakteristischen Geräusche, die entstehen, wenn eine Wand mit Hammer, Meißel oder Bohrmaschine bearbeitet wird.



Um Bilder zu überwachen, können spezielle Bildermelder eingesetzt werden. Diese registrieren z. B., wenn sich die Kraft, mit der das Bild auf die Aufhängung drückt, verändert (das ist dann der Fall, wenn das Bild angehoben wird). Alternativ dazu lassen sich Einzelexponate auch einer Fallenüberwachung oder mit Annäherungsmeldern überwachen.



Der Begriff Scharfschalten ist bereits mehrfach gefallen. Im Wesentlichen bedeutet das, dass die Anlage in Funktion gesetzt wird. Beim Unscharfschalten wird die Anlage analog außer Funktion gesetzt. Die Schalteinrichtung (dies kann ein Blockschloss sein) ist im Prinzip somit ein komplexer Schalter. Gleichzeitig verfügt die Zugangstür oftmals über ein so genanntes Sperrelement. Dies ist ein Riegel, der allerdings nicht geeignet ist, einen Einbrecher aufzuhalten, sondern lediglich verhindern soll, dass der Betreiber (bzw. der Bediener der EMA) aus Versehen, den von der scharf geschalteten EMA überwachten Bereich betritt.


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Das Blockschloss hat sich als Scharfschalteinrichtung durchgesetzt. Die Eingabe des Schließgeheimnisses kann dabei mit einem herkömmlichen Schlüssel aber auch über einen Code erfolgen.



Seit jüngerer Zeit gibt es Schlüssel, die das Schließgeheimnis elektronisch speichern und übermitteln.



Die Abbildung zeigt ein Sperrelement, wie es weiter oben bereits beschrieben wurde. Es hat die Aufgabe zu verhindern, dass die Tür versehentlich geöffnet wird.



Neben Schlössern, die ausschließlich mit herkömmlichen Schlüsseln oder ausschließlich über eine Codeeingabe bedient werden, gibt es auch Schlösser, die unterschiedliche Kriterien verarbeiten.



Ein Alarm ist stets nur so hilfreich, wie die von ihm eingeleiteten Hilfsmaßnahmen. In erster Linie soll eine Einbruchmeldung Hilfskräfte mobilisieren. Spätestens, wenn die Sirene ertönt, wird auch einem einfältigen Täter klar, dass er entdeckt wurde. Er muss sich somit fragen, ob die Tat nicht abgebrochen werden sollte. Allerdings wird bei einem Blitzeinbruch, es wurde schon angesprochen, die Entdeckung durch eine EMA kaum Abschreckung bewirken. Die Täter sind längst auf der Flucht, wenn die Einsatzkräfte den Tatort erreichen.



Um sicher zu stellen, dass die Polizei überhaupt informiert wird, muss die EMA über die Möglichkeit verfügen, einen Fernalarm abzusetzen. Bei den Alarmtypen wird unterschieden zwischen dem Fernalarm, der z. B. über eine Telefonleitung an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gegeben wird, das dann seinerseits (ggf. nach einer Vorprüfung) die Polizei informiert. Vom Externalarm wird bei den "lauten und gut sichtbaren" Alarmmitteln gesprochen, die außerhalb des Sicherungsbereichs (etwa an der Hauswand) angebracht sind. Der Internalarm kann als Summer verstanden werden. Er ist lediglich dazu vorgesehen, innerhalb des Sicherungsbereiches vernommen zu werden.



Neben der Unterscheidung bei den Alarmarten werden auch die Verbindungsarten unterschieden. Die Festverbindung wurde früher Standleitung genannt. Wenngleich heute keine physikalisch durchgehende Verbindung mehr besteht – es gibt "keinen Draht" mehr, der von der Zentrale bis zum Wach- und Sicherheitsunternehmen verläuft – ist bei der Festverbindung dennoch sichergestellt, dass die Verbindung zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Weiter ist die Festverbindung ständig überwacht, d. h. ein Sabotageversuch wird umgehend erkannt.


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Die Bedarfsgesteuerte Verbindung wird individuell aufgebaut. Somit ist eine gewisse Zeit für den Verbindungsaufbau einzukalkulieren. Außerdem ist die Bedarfsgesteuerte Verbindung anfälliger gegen Sabotageangriffe. Um zu überprüfen, ob Bedarfsgesteuerte Verbindungen funktionsfähig sind, wird mindestens einmal in 25 Stunden ein so genannter Routineruf abgesetzt.

Dieser Nachteil der Sabotageanfälligkeit kann mit einer Redundanten Verbindung, z. B. einer zweiten Wählverbindung über ein Mobiltelefon gemindert werden. Diese informiert umgehend das WuS, sollte die Festnetz-Telefonleitung unterbrochen werden.



Vergessen wird leicht, dass die Hauptaufgabe der EMA "Alarmieren und Hilfe holen" mit der Alarmgabe erst halb abgearbeitet ist. Wenn der Alarm in der Empfangsstelle des WuS aufläuft, muss das Sicherheitsunternehmen tätig werden. Spätestens jetzt trennt sich auch beim WuS die Spreu vom Weizen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie die Intervention erfolgen kann, aber oft gibt es nur eine einzige Vorgehensweise, die als optimal bezeichnet werden kann. Vorzugsweise sollte die Vorgehensweise, der Interventionsplan, gemeinsam vom Kunden, dem Wachunternehmen und der Polizei abgesprochen werden. Da von VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmen u. a. verlangt wird, dass sie eine nachvollzieh- und überprüfbare Struktur bei ihren Einsätzen verfolgt, passt die Anerkennung des WuS gut in das Gesamt-Qualitätskonzept von VdS.



VdS Schadenverhütung vertritt die klare These, dass geprüfte und zertifizierte Produkte für sich genommen noch keine Sicherheit bieten können. Damit diese Produkte, beispielsweise die Zentrale einer EMA, erwartungsgemäß arbeiten, muss die gesamte Anlage sorgsam geplant werden. Auch die Ausführung der Arbeiten ist von Bedeutung, weshalb vorzugsweise VdS-anerkannte Errichterfirmen zum Einsatz kommen sollten.



Damit Anwender und alle Interessierten eine eindeutige Antwort auf die Frage erhalten, ob ein bestimmtes Produkt im Besitz der VdS-Anerkennung ist, werden die Produkte grundsätzlich mit dem VdS-Zeichen und der Anerkennungsnummer versehen. Die Nummer setzt sich zusammen aus einem Schlüssel für die Produktart, für den Zeitpunkt der Anerkennung sowie ggf. für die Anerkennungsklasse.



Die Anerkennung wird mit einem Zertifikat bestätigt. Im Zertifikat bzw. dessen Anhängen sind alle für die Anerkennung relevanten Daten vermerkt. Selbstverständlich wird auch VdS Schadenverhütung regelmäßig von einer unabhängigen Stelle überprüft. Die Anerkennungen als Prüf- und Zertifizierungsstelle wird Akkreditierung genannt.



Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch die besten Produkte eines Systems oder einer Anlage nur so gut sind, wie die Planung, Umsetzung und Wartung der Anlage. Für eine Einbruchmeldeanlage bedeutet dies konkret, dass von Do-It-Yourself-Tätigkeiten dringend abzuraten ist. Es gibt Firmen, die eine umfangreiche Ausbildung in der Planung und der Umsetzung von Einbruchmeldesystemen erfahren haben. Wenn diese Unternehmen über die VdS-Anerkennung verfügen, müssen sie in regelmäßigen Abständen Proben ihrer Arbeiten durch VdS Schadenverhütung überprüfen lassen. Diese Anlagen werden selbstverständlich genau in einem so genannten Installationsattest dokumentiert und entsprechen anerkannten Regeln. Für den Kunden kann es zudem im Falle eines Schadens sehr wichtig sein, dass der VdS-anerkannte Errichter – sofern dieser die Wartung im Rahmen eines Wartungsvertrages regelmäßig durchgeführt hat – zusichert, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Ferner muss der Errichter den Schaden an der EMA innerhalb von 24 Stunden nachdem ihm dieser gemeldet wurde, abgeschlossen haben. Hiervon ausgenommen sind lediglich großflächige Zerstörungen, die z. B. aufgrund von Naturereignissen aufgetreten sind.



Das Thema Einbruchmeldeanlagen ist sehr weitläufig. Sofern sich zu einzelnen Bereichen, die hier nicht erschöpfend behandelt werden konnten, Fragen oder Anregungen ergeben, steht der Autor gerne für einen weiter führenden Austausch zur Verfügung.





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