6  Gerichtsstand


6.1 HGB
6.2 CMR
6.3 HR / HVR
6.4 WA
6.5 MÜ







6.1 HGB

zusätzlich zu allgemeinem Gerichtsstand auch: Übernahmeort, Ablieferort, Gerichtsstand des ausführenden Frachtführers, § 440 HGB


6.2 CMR

vereinbarter Gerichtsstand, Sitz des Beklagten, Übernahmeort, Ablieferort, Art. 31 CMR


6.3 HR / HVR

keine besondere Regelung?


6.4 WA

nach Wahl des Klägers: Sitz des Luftfrachtführers oder seines Agenten oder Bestimmungsort, Art. 28 WA


6.5 MÜ

nach Wahl des Klägers: Sitz des Luftfrachtführers oder seines Agenten oder Bestimmungsort, Art. 33 MÜ

Was können Sie bzw. Ihr VN tun, damit im Falle des gerichtlichen Regresses durch Ihren Anwalt das richtige Gericht angerufen wird? Vollständige Informationen und Unterlagen rechtzeitig zusammentragen.



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