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Baulicher und
technischer Brandschutz in Speditions- und Lagerbetrieben
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| Vortrag von Herrn Dieter Georgi, VdS Schadenverhütung GmbH |

Einleitung
Die Brandgefahr stellt eine
ernste Bedrohung in Speditions- und Lagerbereichen dar. Eine Feuer- und
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung vermag zwar den materiellen
Schaden eines Brandes auszugleichen, schwerer wiegen jedoch die nicht
ersetzbaren Verluste, wie zum Beispiel die Einbuße an der Marktbeteiligung
oder die Abwanderung bewährter Mitarbeiter. Der Brandgefahr in diesen
Risiken kann durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen wirksam begegnet
werden.
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Brandschutzkonzept
Bei der Erstellung eines
Leitfadens für den Brandschutz kann eine Untergliederung wie folgt
vorgenommen werden:
 |
Verantwortung für den
Brandschutz |
 |
Schutzziele des
Brandschutzes |
 |
Baulicher Brandschutz |
 |
Technischer Brandschutz |
 |
Betrieblicher Brandschutz |
 |
Organisatorischer
Brandschutz |
 |
Beschäftigung von
Fremdfirmen |
 |
Verhalten im Brandfall |
 |
Maßnahmen nach einem
Brand. |
Hilfsmittel für die
Erarbeitung eines Leitfadens für den Brandschutz in Speditions- und
Lagerbetrieben können z. B. die VdS-Regelwerke sein. Angesichts der
Verschiedenheit der Betriebe und ihrer unterschiedlichen Größe ist es
nicht möglich, ein allgemein gültiges Muster für die jeweils
erforderliche Brandschutzmaßnahme aufzustellen.
Wichtig dabei ist, dass das
Brandrisiko mit seinen Komponenten Häufigkeit und Schadensausmaß durch
optimierte Maßnahmenkombinationen auf das für übliche Bauwerke tolerierte
Restrisiko begrenzt wird.
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Baulicher Brandschutz
Da eine ausreichende Anzahl
an VdS-Regelwerken und Richtlinien zu diesem Thema zur Verfügung stehen,
wird auf eine nähere Ausführung verzichtet.
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Technischer Brandschutz
Der technische Brandschutz
untergliedert sich im wesentlichen in
 |
Maßnahmen zur
Branderkennung und Brandmeldung |
 |
Feuerlöschanlagen |
 |
Brandbekämpfungseinrichtungen |
 |
Rauch- und
Wärmeabzugseinrichtungen |
 |
Schlüsseldepots. |
Feuerlöschanlagen
Da Feuerlöschanlagen innerhalb des
technischen Brandschutzes aus behördlicher und versicherungstechnischer
Sicht der höchsten Stellenwert einnehmen, sollen die nachstehenden
Ausführungen Anregungen und Anleitungen für den wirksamen technischen
Brandschutz durch Feuerlöschanlagen nach neuesten Erkenntnissen geben.
Bei der Auswahl einer Feuerlöschanlage
müssen Schutzziele, Wirksamkeit, Zuverlässigkeit und ökonomische
Gesichtspunkte festgelegt werden. Bei der Definition des Schutzzieles bei
Speditions- und Lagerbetrieben muss im Regelfall vom Schutz des gesamten
Gebäudes ausgegangen werden. Parallel dazu muss geprüft werden, ob
Einrichtungen (z. B. EDVA) vorhanden sind, die aufgrund ihrer Bedeutung für
den Betrieb zusätzlich zur Raumschutzanlage geschützt werden müssen, um
Betriebsunterbrechungen zu minimieren. Im Hinblick auf die Wirksamkeit von
Feuerlöschanlagen ist bei der Planung zu ermitteln, ob die
Feuerlöschanlage für das vorhandene Lagergut unter Berücksichtigung der
Betriebs- und Umgebungsbedingungen geeignet ist.
Die Zuverlässigkeit einer Löschanlage wird
bestimmt durch Lebensdauer und Ausfallwahrscheinlichkeit. Bei der Umsetzung
von Brandschutzmaßnahmen dürfen ökonomische Gesichtspunkte nicht
vernachlässigt werden, denn die Umsetzung in mehreren Schritten ist oftmals
sinnvoller, als nach der Devise "Alles oder Nichts" zu handeln.
Da die überwiegende Anzahl von Speditions-
und Lagerbetrieben durch Sprinkleranlagen geschützt sind, wird diese
technische Brandschutzmaßnahme im Folgenden ausführlich behandelt. Es
werden außerdem die Probleme aufgezeigt, die sich durch neue Lagertechniken
und Materialien ergeben.
Sprinkleranlagen
Die nähere Untersuchung von
Brandschäden in gesprinklerten Risiken machte deutlich, dass für das
Versagen der Sprinkleranlagen neue Lagertechniken und neue Materialien
mitverantwortlich waren, deren besondere Gefährlichkeit hinsichtlich
Brandausbreitungsgeschwindigkeit und deren Löschbarkeit sowohl von den
betroffenen Betrieben als auch von Brandschutzfachleuten unterschätzt
wurde. Dabei werden nachfolgend nicht nur die brandschutztechnischen
Probleme angesprochen, die beim Einsatz von Kunststoffen in gesprinklerten
Risiken der Industrie und des Großgewerbes auftreten, sondern auch
Lösungen aufgezeigt.
Zum besseren Verständnis
sollen eingangs die wichtigsten Kriterien hinsichtlich des Brandverhaltens
und der Brandbekämpfung bei den Kunststoffen Polypropylen (PP) und
Polyethylen (PE) aufgezeigt werden.
 |
Die Kunststoffe schmelzen unter
Wärmeeinwirkung und tropfen brennend ab. |
 |
Die Kunststoffe verhalten sich im
Brandfall wie eine brennbare Flüssigkeit, d. h., es entsteht eine
nahezu rauchfreie, hochenergetische Verbrennung. |
 |
Bei der Lagerung dieser Kunststoffe
erfolgt im Brandfall eine rasante Brandausbreitung nach oben durch
Wärmeauftrieb und nach unten durch abfließenden, brennenden
Kunststoff. |
 |
Die Kunststoffe nehmen keine Flüssigkeit
auf und brennen deshalb auch unter Wasserkontakt weiter. |
 |
Die Isolierung der Kunststoffe ist so gut,
dass z. B. ein mit Wasser gefüllter zweischaliger Behälter in dem
Hohlraum ungehindert weiterbrennt. |
 |
Auch die Entsorgung nach einem Brand ist
problematisch, da diese Kunststoffe nach dem Erstarren eine feste
Einheit mit anderen Materialien bilden, wodurch die Entsorgung auf eine
Sondermülldeponie erforderlich wird. |
 |
Geschmolzene Kunststoffe können in
vorhandene Abwassersysteme eindringen und diese beim Erstarren
verstopfen. |
Nach diesen grundsätzliche
Bemerkungen ein kurzer Abriss über die gemeinsamen Aktivitäten von VdS und
Industrie in Sachen Kunststoffe.
Brandversuche mit
Kunststoff-Lagerbehältern
Aufgrund der Notwendigkeit
für eine flexiblere Just-in-time-Fertigung wurde 1988 vom Verband der
deutschen Automobilindustrie (VDA) die VDA-Empfehlung 4500
"Kleinladungsträger-System -Transportkette mit Behältern für
Kleinteile" ohne Berücksichtigung des Brandschutzes herausgegeben.
Erste, negativ verlaufende
Brandversuche in der Automobilindustrie an einem neuen doppelwandigen
Kunststoffbehälter aus Polypropylen (PP), dem sogenannten
Kleinladungsträger, ließen erheblichen Zweifel aufkommen, ob die in den
Sprinklerrichtlinien VdS 2092 aufgeführte Einstufung von ungeschäumten
Kunststoffen in die Brandgefahren 4.2 bzw. 4.3 noch den Erfordernissen
entsprach.
Im Frühjahr 1991 wurde
deshalb eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern von VDA und VdS -
eingesetzt, um Versuchsbedingungen festzulegen und für die Durchführung
der Brandversuche Sorge zu tragen.
Kleinladungsträger (KLT)-Versuche
Die durchgeführten Brand- und Löschversuche
haben zu folgenden Anforderungen an Sprinkleranlagen zum Schutz von
Lagerrisiken mit KLT geführt:
Blocklager:
 |
Wasserbeaufschlagung entsprechend BG 4.4, |
 |
maximale Lagerhöhe 3 m, |
 |
Verwendung von Sprinklern mit einem
RTI-Wert von 50 - 80, |
 |
Verwendung geschlossener Paletten aus
nichtbrennbaren Materialien /Stahl-paletten) und einer Stapelhöhe pro
Palette von 1 m, |
 |
Abdeckplatten auf der obersten Lage der
KLT, |
 |
Zumischung von filmbildenden Schaummitteln
(3 %). |
Die Versuche haben gezeigt,
dass ohne die geschlossenen Stahlpaletten, die die vertikale
Brandübertragung zwischen den einzelnen Stapeln verhindern und ohne die
Abschlussdeckel, die dafür Sorge tragen, dass das
Wasser-Schaummittel-gemisch nicht erst die Behälter füllt, kein
Löscherfolg durch die Sprinkleranlage möglich ist.
Regallager:
 |
Wasserbeaufschlagung entsprechend BG 4.4, |
 |
Reduzierung des horizontalen
Sprinklerabstandes im Regal auf 1,5 m, |
 |
Verwendung von Sprinklern mit einem
RTI-Wert von 50 - 80 für den Deckenschutz und bis 80 für den
Regalschutz. |
Mit der Übergangsregelung
S 1/93 wurden diese Anforderungen in VdS-Richt-linien für
Sprinkleranlagen aufgenommen.
Zur Abklärung der Frage,
ob sich Lagerbehälter aus Polypropylen und Polyethylen im Brandfall
günstiger verhalten als KLT-Behälter, hat VdS im Mai 1993
weitergehende Untersuchungen mit einer neuen Klassifizierungsmethode
durchgeführt.
Neue
Klassifizierungstestmethode
Der Fire Products
Collector Test (FPC) erlaubt eine systematische Untersuchung und
Einstufung verschiedener Materialien durch Abbrand- und Löschversuche.
Der Vorteil dieses
Verfahrens liegt darin, dass man das Brandverhalten und die Löschbarkeit
der so getesteten Materialien oder Produkte nach Auswertung mit anderen
bereits getesteten und klassifizierten Produkten vergleichen kann.
Klassifizierungstests
mit Lagerbehältern aus Polypropylen und Polyethylen
Das Versuchsprogramm
umfasste folgende vier verschiedenen Arten von leeren
Kunststoff-Lagerkästen unter Verwendung von Standard-Holzpaletten:
 |
leere, oben offene, einwandige
Kunststoff-Lagerkästen aus Polypropylen (PP), |
 |
leere, oben offene, einwandige
Kunststoff-Lagerkästen aus Polyethylen, |
 |
leere, oben offene, einwandige
Kunststoff-Lagerkästen aus Polypropylen mit einem Graphit-Zusatz,
wodurch der Kunststoff leitfähig wird, |
 |
leere, oben offene, doppelwandige
Kunststoff-Lagerkästen aus Polypropylen, die sogenannten KLT-Kästen
(Kleinladungsträger). |
Die Versuchsergebnisse der
unterschiedlichen Kunststoffbehälter bestätigen die Empfehlung der
VdS-Übergangsregelung S 1/93, die Anforderungen, die für Sprinklerschutz
von KLT aufgestellt wurden, auch auf andere Lagerhilfen aus PP und PE zu
übertragen.
Brand- und Löschversuche
mit einwandigen Behältern aus PP
Nach diesen
Klassifizierungstests führte VdS gemeinsam mit einem Unternehmen der
Elektroindustrie Brandversuche an einwandigen Behältern aus Polypropylen
mit im Boden gleichmäßig angeordneten Löchern (Æ 5 mm) durch.
Ziel der Brandversuche war
es zu überprüfen, ob die in den Regallägern des Betreibers vorhandenen
Sprinkleranlagen (Einstufung nach BG 4.3) einen Brand bei Verwendung von
diesen speziellen Behältern aus PP noch sicher kontrollieren können.
Der positive Verlauf der
Versuche ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass durch die Löcher
(Æ 5 mm) im Boden des Behälters das Wasser abläuft und dadurch die
horizontale und vertikale Bandausbreitung in erheblichem Umfange reduziert
wird.
Brand- und Löschversuche
mit Faltboxen aus PP
Die im Herbst 1994
für einen Warenhauskonzern durchgeführten Brand- und Löschversuche
haben zu folgenden Anforderungen an Sprinkleranlagen zum Schutz von
Regallagern mit Faltboxen aus PP geführt:
 |
Einstufung nach BG 4.3, |
 |
horizontaler Sprinklerabstand auf 1,5 m
reduziert, |
 |
Sprinkler 3/8", Auslösetemperatur 68
oC, RTI < 50, |
 |
Zumischung von filmbildenden Schaummitteln
(3 %), |
 |
geschlossene Blechbarriere oberhalb jeder
Sprinklerebene. |
Klassifizierungstest an
Faltboxen
Auch diese Faltboxen aus PP
wurden im März 1995 dem beschriebenen Klassifizierungstests
unterzogen.
Ziel der Versuche war
 |
der Vergleich des Brandverhaltens und der
Löschbarkeit der Faltboxen mit den bereits getesteten und
klassifizierten Behältern aus PP und PE und |
 |
die Beeinflussung der Löschwirkung durch
den Zusatz von filmbildenden Schaummitteln zum Löschwasser. |
Bei den getesteten Faltboxen
handelte es sich um leere, oben offene, einwandige Kunststoff-Kästen aus
Polypropylen (PP).
Die Klassifizierungstests
bestätigen die Ergebnisse der durchgeführten Brand- und Löschversuche.
Brand- und Löschversuche mit
Behältern aus PP und PE
Da die Industrie an
weitergehenden Versuchen für Regalläger sehr interessiert war, wurden nach
Abstimmung mit dem Bundesverband der deutschen Industrie im Jahre 1996
ergänzende Versuche durchgeführt.
Die Versuche haben zu
folgenden Anforderungen an Sprinkleranlagen zum Schutz von Regallägern mit
Kleinladungsträgern und Lagerbehältern aus PP und PE geführt:
 |
Einstufung nach BG 4.3, |
 |
horizontalen Sprinklerabstand auf 1,5 m
reduziert, |
 |
Verwendung von Sprinklern mit einem
RTI-Wert von 50 - 80 für den Deckenschutz und bis 80 für den
Regalschutz, |
 |
geschlossene Blechbarrieren oberhalb jeder
Sprinklerebene. |
Nach den durchgeführten
Versuchsreihen standen somit für Regalläger mit Kleinladungsträgern aus
PP und Lagerbehältern aus PP und PE die Schutzkonzepte (siehe Abbildung
1) zur Verfügung, die in der Übergangsregelung S 1/97 zu VdS-Richtlinien
veröffentlicht worden sind.

Abbildung 1: Regallagerung |
Neue hydraulische
Bemessungswerte der Sprinkleranlage für Regalläger
Aufgrund der umfangreichen
Brand- und Löschversuche an Kunststoffbehältern aus PP und PE konnten u.
a. folgende Versuchserkenntnisse ausgewertet werden.
Reduzierung des
horizontalen Sprinklerabstandes in den Zwischenebenen
Ein geringer horizontaler
Sprinklerabstand hat zur Folge, dass auch bei einer schnellen vertikalen
Ausbreitung des Brandes eine frühere Aktivierung der Löschanlage erfolgt.
Dies ist darauf
zurückzuführen, dass
 |
sich die Brandstelle nahe bei einem
Sprinkler befindet und sich der Sprinkler dadurch früher öffnet, |
 |
sich mehr Sprinkler in der heißen
Rauchgasschicht befinden und damit eine frühe Brandbekämpfung mit mehr
Sprinklern möglich ist. |
Durch die vertikale
Brandausbreitung in Form eines umgekehrten Kegels ist davon auszugehen, dass
sich bereits nahe der Brandstelle ein Sprinkler im Bereich dieser
kegelförmigen Brandausbreitung befindet.
Installation von
Blechbarrieren
Die Blechbarrieren bewirken,
dass
 |
die vertikale Ausbreitung des Feuers und
die Ableitung heißer Brandgase verhindert wird, |
 |
die Sprinkler in der Nähe der Brandstelle
durch die Stauwirkung der heißen Brandgase früher öffnen, |
 |
abtropfende oder herabfallende brennende
Stoffe weitestgehend aufgefangen werden. |
Unter Wertung der
vorgenannten Erkenntnisse wurden reduzierte Anforderungen für
Sprinkleranlagen in Regalanlagen eingeführt, ausgenommen bei der Lagerung
von brennbaren Flüssigkeiten und Spraydosen.
Folgende Konzeptionen wurden
in die Übergangsregelung S 1/98 zu den VdS-Richtlinien übernommen:
Anzahl der zu
berücksichtigenden Sprinkler-Zwischenebenen
Für Regalanlagen mit mehr
als 4 Zwischenebenen, in denen der horizontale Sprinklerabstand kleiner als
2,5 m ist, darf die Anzahl der bei der hydraulischen Berechnung zu
berücksichtigenden Zwischenebenen gemäß vorgenannter Übergangsregelung
reduziert werden.
Beträgt der horizontale
Sprinklerabstand weniger als 2,5 m und werden zusätzlich über allen
Sprinklerebenen im Regal horizontale Blechbarrieren installiert, brauchen
bei der hydraulischen Berechnung neben der Deckenwirkfläche nur die
Wirkflächen der zwei hydraulisch ungünstigsten Zwischenebenen im Regal
berücksichtigt zu werden. Bei der Dimensionierung der Versorgungsleitungen
für den Regalschutz ist davon auszugehen, dass die Sprinkler in den vier
ungünstigen Sprinkler-Zwischenebenen öffnen.
Reduzierung der
Deckenwirkfläche
Wird über dem obersten
Lagergut noch eine Sprinklerebene und eine horizontale Blechbarriere
eingebaut (vgl. Abbildung 2), so darf die Deckenwirkfläche auf 150 m²
reduziert werden. Oberhalb der Blechbarriere ist keine Lagerung zulässig.
Abbildung 2: Blechbarriere
und Sprinklerebene über dem obersten Lagergut
Reduzierung der Betriebszeit
Die Betriebszeit der
Sprinkleranlage kann von 90 Minuten auf 60 Minuten reduziert werden, wenn
der horizontale Sprinklerabstand im Regal weniger als 2,5 m beträgt.
Mit diesen neuen
Anforderungen an den Sprinklerschutz von Regallägern liegt ein
exemplarisches Beispiel dafür vor, wie aus Versuchen und gesammelten
Erfahrungen kostengünstigere Schutzkonzepte erarbeitet werden können.
Materialien aus
Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS)
Im Frühjahr des Jahres 1998
brach in einer Spielwarenfabrik ein Großfeuer aus, bei dem die
Produktionshalle total zerstört wurde. Die Sprinkleranlage in der Halle
wurde 1969 errichtet und 1975 gemäß der Richtlinien erweitert. Die
Einstufung erfolgte aufgrund der Lagerung von ungeschäumten Kunststoffen
(PE) in die Brandgefahr BG 4.2 mit einer Wasserbeaufschlagung von 12 mm/min.
Die Sprinkleranlage hat bis zum Einsturz der Hallendecke ordnungsgemäß
funktioniert. Die Wasserbeaufschlagung der Sprinkleranlage reichte jedoch
für die Brandbekämpfung nicht aus.
Unabhängig von der
unzureichenden Wasserbeaufschlagung ist eine Vorbenetzung der Bereiche in
der Nähe des Brandes, und damit wirksame Eindämmung der Brandausbreitung
bei glatten Kunststoffoberflächen ausschließlich mit Wasser (ohne
Netzmittel) nicht möglich.
Dieser Brandfall zeigte
eindeutig auf, dass die Anforderungen an Sprinkleranlagen, die für
Kunststoffbehälter gelten, auch auf Materialien aus PP, PE und PS – wie
von VdS schon im Jahre 93 empfohlen – übertragen werden müssen. Aus
diesem Grund wurde die Übergangsregelung S 1/99 in Abstimmung mit den
Industrievertretern im Ständigen Technischen Kontaktausschuss beim BDI
entsprechend ergänzt.
Derzeit gibt es für Lager
mit PP-, PE- und PS-Materialien Schutzkonzepte für Regallager, Lager mit
mobilen Lagerhilfen und Kompaktlager.
Regallager:
 |
Wasserbeaufschlagung entsprechend BG 4.4, |
 |
Reduzierung des horizontalen
Sprinklerabstandes im Regal auf 1,5 m, |
 |
Verwendung von Sprinklern mit einem RTI-Wert
von 50 - 80 für den Deckenschutz und bis 80 für den Regalschutz, |
oder
 |
Einstufung nach BG 4.3, |
 |
Verwendung von Sprinklern mit einem
RTI-Wert von 50 – 80 für den Deckenschutz und bis 80 für den
Regalschutz, |
 |
geschlossene Blechbarrieren oberhalb jeder
Sprinklerebene. |
Lager mit mobilen Lagerhilfen
und Kompaktlager:
 |
Wasserbeaufschlagung entsprechend BG 4.4, |
 |
maximale Lagerhöhe 3 m, |
 |
Verwendung von Sprinklern mit einem RTI-Wert
von 50 - 80, |
 |
Verwendung geschlossener Paletten aus
nichtbrennbaren Materialien /Stahl-paletten) und einer Stapelhöhe pro
Palette von 1 m, |
 |
Abdeckplatten auf der obersten Lage der
KLT, |
 |
Zumischung von filmbildenden Schaummitteln
(3 %). |
Außerdem mussten Änderungen
in der Darstellung A 2/01 Zuordnung von Lagermaterial nach Brandgefahren
für die Kunststoffe PP, PE und PS vorgenommen werden, die in den
Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau, VdS 2092 : 1999-08
(7) aufgeführt sind.
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Zusammenfassung
Die Anforderungen für
Sprinkleranlagen zum Schutz von Lagerrisiken mit Kunststoff-Lagerbehältern
wurden vom VdS gemeinsam mit der Industrie erarbeitet.
Dabei wurden Schutzkonzepte
für spezielle Kunststoff-Lagerbehälter in Großbrandversuchen ermittelt.
Mit Hilfe von Klassifizierungstests konnten die gefundenen Schutzkonzepte
dann auf andere Lagerbehälter übertragen werden, erneute
Großbrandversuche waren nicht erforderlich.
Die ermittelten
Schutzkonzepte und reduzierten Anforderungen an Sprinkleranlagen in
Regallägern wurden in den Richtlinien VdS 2092 eingearbeitet und
veröffentlicht.
Kritisch muss an dieser
Stelle angemerkt werden, dass für Lager mit mobilen Lagerhilfen und
Kompaktlager mit PE/PP/PS-Materialien und Lagerbehältern aus PP und PE nur
ein Schutzkonzept zur Verfügung steht, welches in der Praxis nur schwer
umgesetzt werden kann.
Aus diesem Grund kann den
Betreibern von Sprinkleranlagen derzeit nur empfohlen werden, die
vorgenannten Materialien bzw. Lagerbehälter in gesprinklerten Regalen zu
lagern.
Die deutsche
Versicherungswirtschaft hat Geldmittel bereitgestellt, um gemeinsam mit FM
Global, die ihrerseits auch die Versuche unterstützen, weitergehende Brand-
und Löschversuche durchzuführen. Mit den Versuchen soll für die
Blocklagerung ein adäquates Schutzkonzept ermittelt werden. Mit der
Industrie wurden auch schon Gespräche über eine mögliche Beteiligung
geführt, wobei einige Behälterhersteller schon finanzielle Zusagen gemacht
haben.
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Quellenverzeichnis | Kontakt - Anbieter | Rechtliche Hinweise | TIS-History |
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© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin 1999-2012 |
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