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Verpackung, Lagerung und
Transport von unbeschichteten und oberflächenveredelten Feinblechen in Tafeln, Rollen und
Spaltband
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| Vortrag von Herrn Dipl. Ing. Gerhard
Neba, ThyssenKrupp Stahl AG |

Verpackung
Die Verpackung dient als Schutz gegen
Beschädigung, Verschmutzung oder Feuchtigkeit sowie zur Sicherung des Materials während
der Lagerung und beim Transport.
Die Verpackung der genannten Produkte richtet
sich nach:
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der Empfindlichkeit des Materials |
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dem Transportweg |
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der Umschlaghäufigkeit |
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den Lagerbedingungen beim Verbraucher und
beim Zwischenlager |
Deshalb werden für die o. g. Produkte
verschiedenartige Verpackungen verwendet, die zwischen Besteller und Lieferwerk vereinbart
werden. Die gewünschte Verpackung kann der Kunde bei allen deutschen Feinblecherzeugern
nach entsprechenden Richtlinien einheitlich bestellen. Damit werden Lagerung und Transport
wesentlich vereinfacht. Zum Beispiel können beim Bezug von Blechpaketen die Lieferungen
verschiedener Hersteller aufeinandergestapelt und mit den gleichen Ladegeräten
transportiert werden. Blechbeschädigungen beim Transport oder Unfallgefahren werden durch
die in den Richtlinien aufgeführten Verpackungsarten weitgehend verhindert. Es erweist
sich als vorteilhaft, wenn auf Sonderwünsche verzichtet wird. Bestimmte Verpackungsarten
können von den Lieferwerken als Standardverpackung bevorzugt werden. Unter Umständen
muss aus Sicherheitsgründen die vom Besteller vorgeschriebene Verpackung im Rahmen der
Richtlinie geändert werden, auch wenn sie aufwendiger bzw. aufpreispflichtig wird.
Für die sachgemäße Ausführung der
Verpackung ist das Lieferwerk verantwortlich. Dabei wird vorausgesetzt, dass das verpackte
Band oder Blech während des Transportes, beim Umschlagen, Entladen oder Lagern
fachgerecht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt wird. Unter fachgerecht versteht
man, dass die verpackten Rollen oder Bleche nicht Feuchtigkeit und Nässe ausgesetzt
werden und nicht durch unzweckmäßige Anschlagmittel und Stapelung deformiert werden.
Wird die Verpackung reklamiert, muss dem
Lieferwerk Gelegenheit gegeben werden, sich von der Berechtigung der Beanstandung zu
überzeugen.
Die Verladung des verpackten Materials auf
Waggon oder LKW wird so vorgenommen, dass ein Entladen der Rollen oder Pakete mit Kran
oder Gabelstapler möglich ist. Dabei müssen die einschlägigen Transportvorschriften
Beachtung finden.
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Verpackungsmittel
Unterlagen
Verpackungsunterlagen geben der
Verpackungseinheit Stabilität und ermöglichen den sicheren Transportweg sowie gute
Stapelung und Lagerung des verpackten Gutes. Zur Verwendung kommen vollkantig geschnittene
Hölzer, Bretter und Bohlen sowie Coilgestelle. Der Querschnitt der Quer- und
Längsunterlagen richtet sich nach der Beanspruchung und dem Gewicht der
Verpackungseinheit sowie nach den Gegebenheiten des Lieferwerkes.
Die Unterleghölzer können sowohl rechteckig
als auch quadratisch sein und an ihren Enden Anschrägungen erhalten. Zur Führung des
Verpackungsstahlbandes können die Hölzer auf der Unterseite mit einer Längsnut versehen
werden. Die Anzahl der Längshölzer ist von Breite, Länge und Höhe des Paketes
abhängig. Die Anzahl der Querhölzer richtet sich nach der Paketlänge.
Umhüllungsarten
Als Umhüllung kann Papier,
Kunststofffolie, Hartfaser und Blech Verwendung finden. Die Hartfaser- bzw.
Blechumhüllung wird vorzugsweise beim Schiffsversand verwendet.
Kantenschutz
Der Kantenschutz besteht aus Blechwinkeln
oder C-förmigen Blechen sowie Papp- oder Kunststoffteilen, die zwischen
Verpackungsstahlband und Verpackungseinheit eingelegt werden, bevorzugt an den
Anschlagstellen der Verladewerkzeuge, um mechanische Beschädigungen der eingepackten
Materialien zu vermeiden.
Verpackungsband
Als Verpackungsstahlband werden
üblicherweise Bänder mit einem Mindestquerschnitt von 20 mm2 verwendet.
Kleinere Querschnitte sowie Kunststoffband kommt ebenfalls zum Einsatz, z.B. zum Fixieren
von Bandenden. Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen der eingepackten Produkte
können die Stellen der Bindebandschlösser mit Schlossunterlagen aus Pappe oder weichem
Kunststoff unterlegt werden.
Verpackungsarten
In den Abbildungen 1 bis 3 sind die
einzelnen Verpackungselemente für Pakete, Coils und Spaltband dargestellt. Dabei gilt,
dass Pakete nur Tafeln gleicher Abmessung enthalten dürfen. Durch Kombination bestimmter
Elemente lassen sich hieraus unterschiedliche Verpackungsarten beschreiben. Die Angabe der
Elemente, wie z.B. A1/A2/C2/D3/E4/B1/B2, definiert eine Verpackungsart, für die bei
Thyssen der interne Verpackungsschlüssel "CB" gilt. Die Reihenfolge innerhalb
dieser Kombinationsangabe entspricht gleichzeitig der Reihenfolge der anzuwendenden
Arbeitsschritte bei der Verpackung. Beispielhaft ist die Anwendung dieses Verfahrens von
Paketen in Abbildung 4, von Coils in Abbildung 5 und von Spaltband in Abbildung
6 dargestellt. Die Verpackungsarten mit Angabe der Elemente und die Anwendung für
bestimmte Kunden ist bei ThyssenKrupp Stahl tabellarisch im PC hinterlegt. Diese Daten
werden ständig aktualisiert und sind jederzeit im Zugriff.

Abbildung 1 |

Abbildung 2 |

Abbildung 3 |

Abbildung 4 |

Abbildung 5 |

Abbildung 6 |
Etikettierung
An jeder Verpackungseinheit wird ein
Schild angebracht, das üblicherweise folgende Angaben enthält: Firmenzeichen des
Lieferwerkes, Kunde, Materialart und Oberflächenausführung, Abmessung, Auftragsnummer,
Materialidentnummer, Gewicht (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7 |
Markierung
Insbesondere bei Exportlieferungen mit
mehrmaligem Umschlag und zur besseren Identifizierung in Lagerhäusern werden vom Kunden
gewünschte Kennzeichnungen auf der äußeren Verpackung durchgeführt.
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Lagerung und
innerbetrieblicher Transport
Für die Lagerung und für den Transport von
Feinblechprodukten sind sowohl qualitative als auch sicherheitstechnische Maßnahmen zu
berücksichtigen.
Qualitative Maßnahmen
Kommt eine ungeschützte Stahloberfläche
mit Wasser oder Feuchtigkeit in Berührung, bildet sich Rost. Bei metallbeschichteten
Oberflächen bildet sich bei Feuchtigkeit oder Nässe ein weißlicher Belag, Weißrost
genannt. Beide Materialfehler können die Weiterverwendung des Produkts beeinträchtigen
oder unmöglich machen. Eingedrungene Feuchtigkeit zwischen organisch beschichteten
Oberflächen können ebenfalls durch Fleckigkeit die Einsatzfähigkeit für den
vorgesehenen Verwendungszweck in Frage stellen. Außer durch direkten Einfluss kann auch
Feuchtigkeit durch Kondensation zwischen Tafeln und Windungen entstehen oder von außen
her durch Kapillarwirkung eindringen. Von Bedeutung ist hierbei, dass warme Luft mehr
Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte. Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit schlägt
sich bei Unterschreitung des Taupunktes an kalten Oberflächen in Form von Kondenswasser
nieder. Von den Herstellern kann durch entsprechende Oberflächenbehandlung, wie z.B.
chemisch passivieren oder ölen ein zeitlich begrenzter Schutz aufgebracht werden. Auf
jeden Fall sollten vom Verbraucher, Händler und Spediteur Vorsichtsmaßnahmen getroffen
werden, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. Hierzu gehört eine geeignete
Temperaturführung der Hallenluft bei gleichzeitig geringer Luftzirkulation in der Halle.
Besonders empfindliche Stellen sind die Bereiche der Hallentore. Automatisch
funktionierende Rolltore leisten hier gute Dienste. Kalt ins Lager genommenes Material
sollte aus vorstehendem Grund erst nach dem Temperaturausgleich ausgepackt werden.
Die Auflagefläche für Pakete und Coils soll
glatt und eben und ggf. mit schützenden Unterlagen, z.B. mit Gummi oder Filz versehen
sein. Punktförmige Erhebungen oder Fremdkörper auf der Lagerfläche können Druckstellen
oder Beulen im Blech erzeugen und u.U. mehrere Blechlagen unbrauchbar machen. Ähnliche
Fehler können bei mehrlagiger Stapelung der Produkte auftreten. Diesbezüglich schonender
sind moderne Regal- oder Hochregallager mit Einzelstellplätzen.
Eine dominierende Stellung nehmen Kranführer
und Gabelstaplerfahrer ein, die bezüglich zu vermeidender Transportfehler ständig
geschult werden sollten. Ein mit Drehflasche ausgerüsteter Kran mit guter Sicht für den
Kranführer auf die Lagerfläche bietet enorme Vorteile. Geeignete Anschlagwerkzeuge wie
Greifer Zangen und C-Haken sollten in regelmäßigen Zeitabständen von Qualitätsverantwortlichen
gemeinsam mit dem Kranführer auf Fehlerfreiheit untersucht werden.
Sicherheitstechnische Maßnahmen
Die beste Lagerung bezüglich
Materialschonung und Sicherheit ist in einem Regal- oder Hochregallager. Wo diese nicht
vorhanden sind, können Tafeln oder Spaltband mit senkrechter Achse bei ebenem und
ausreichend tragfähigem Boden bis zu einer Höhe von Höhe=4mal Paketbreite bzw.
Höhe=4mal Außendurchmesser eingelagert werden (siehe Abbildung 8). Diese Obergrenze kann
durch den Kran selbst, durch die Art der Anschlagmittel oder die Sicht des Kranführers
reduziert sein. Bei übereinanderstehenden Blechpaketen oder Spaltbändern mit senkrechter
Achse müssen die Abmessungen der oben stehenden Materialstücke gleich oder kleiner sein
als die unten stehenden. Durch entsprechende Staffelung können die max. zulässigen
Stapelhöhen ausgenutzt werden (siehe Abbildung 9).

Abbildung 8 |

Abbildung 9 |
Rollen oder Spaltband mit
waagerechter Achse müssen insbesondere bei mehrlagiger Lagerung gegen Verrollen gesichert
sein. Auf ständigen Lagerplätzen müssen die Stapelendsicherungen (Coilwiderlager) fest
miteinander verbunden sein, um die auftretenden Längskräfte sicher aufnehmen zu können.
Als Stapelendsicherung gelten auch zwei mit ausreichend dimensionierten Ketten, Seilen
oder Zurrgurten fest verbundene Coils.
Eine vorübergehende Lagerung ohne
Stapelendsicherung darf nur max. 2-lagig erfolgen. Die Coils sind dann durch wirksame
Maßnahmen (z.B. ortsveränderliche Coilschlitten oder Sicherungskeile) gegen Nachrollen
zu sichern. Das gilt auch für einzeln stehende Coils. Der Zwischenraum an den Kopfenden
der Coilreihen muss mindestens 0,8 m betragen und darf nicht - auch nicht kurzfristig -
belegt werden. Die Gänge zwischen den gelagerten Coilreihen sollten mindestens 0,7 m
breit sein. Wird für den C-Haken-Transport doppel- oder mehrreihig gelagert, so sind die
Coils möglichst eng gegeneinander zu stapeln. Bei Neueinrichtung von Lagern ist die
Lagerung in Coilsätteln anzustreben, d.h., jedes unten lagernde Coil ruht in einem
eigenen Coilsattel. Die zulässige mehrstöckige Lagerung von Coils ist abhängig vom
Breiten/Höhenverhältnis.
Es gilt:
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einlagig gelagert B/D < 0,5 |
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zweilagig gelagert B/D > 0.5 < 0,7 |
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dreilagig gelagert B/D > 0,7 |
Den Abmessungsbereich für zwei- bzw.
dreistöckige Lagerung zeigt Abbildung 10.

Abbildung 10 |
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Verladung und Versand
Um einen ausreichenden Nässeschutz zu
gewährleisten, kommen für den Versand sowohl per Bundesbahn als auch per LKW nur
gedeckte Fahrzeuge in Frage. Für den Versand mit der Bundesbahn gelten die Vorschriften
über die Beladung der Güterwagen (Beladevorschriften) und Vorschriften über die
Verpackung und Verladung bestimmter Güter der Deutschen Bahn AG. Beim LKW-Versand sind
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu beachten. Hieraus
ableitend können folgende Hinweise gegeben werden:
Beschaffenheit der Fahrzeuge
Es sind ausschließlich vom Betreiber
geeignete und entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, die mit
einer verstärkten Stirnwand und mit stabilen Bordwänden versehen sind.
Bei nicht für den Transport geeigneten
Fahrzeugen hat der Verlader (Lieferwerk) das Recht, die Beladung zu verweigern. Beim
Rollentransport sind bevorzugt Fahrzeuge mit Lademulden zu verwenden und solche, die über
eine genügende Festigkeit und ausreichend dimensionierte Kettenspanneinrichtungen
verfügen, die ihre Haltepunkte am Fahrzeugrahmen haben müssen. Die Ladefläche muss aus
einem stabilen Holzboden oder einer Siebdruckplatte bestehen. Fahrzeuge mit glatten
Metallböden sind nicht zulässig. Fahrzeuge mit geriffelten Metallböden werden nur dann
beladen, wenn das Ladegut bei Rollen mit Spanneinrichtungen und bei Paketen formschlüssig
gesichert werden kann. Die Formschlüssigkeit kann durch Zwischenhölzer hergestellt
werden.
Verladung von Paketen
Die Pakete müssen auf der Ladefläche des
Fahrzeuges satt aufliegen. Übereinander liegende Pakete müssen mindestens zweimal
gebunden werden. Das ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug über bordeigene
Sicherungsmittel verfügt oder die Ladung formschlüssig an den Bordwänden anliegt. Die
Oberkanten der seitlichen Ladeflächen dürfen nur um max. die halbe Höhe des obersten
Paketes überragt werden. Die Ladung muss so verstaut werden, dass sie die
Stirnwandoberkante nicht überragt.
Verladung von Rollen und
Verladeeinheiten von Spaltband mit waagerechter Achse
Das Verhältnis von Rollenbreite zu
Rollenaußendurchmesser muss größer als 0,7 sein. Für Spaltband unter 150 mm Breite und
1100 mm Außendurchmesser gilt das Verhältnis von Rollenbreite zu Rollendurchmesser von
größer oder gleich 1,0. Für Rollen mit einem Breiten/Durchmesser-Verhältnis kleiner
als 0,7 gelten Sonderbestimmungen. Der Abstand Rollenunterkante-Fahrzeugboden darf 20 mm
nicht unterschreiten.
Verladung in Lademulden
Die Rollen werden formschlüssig in die
Lademulden eingelegt, so dass das Verschieben jeder einzelnen Rolle nicht möglich ist.
Das wird erreicht durch stirnseitiges Aneinanderlegen der Rollen und Ausfüllen der
Zwischenräume mit Muldenabdeckungen oder Ladehölzern. Bei nicht formschlüssiger
Verladung muss mit Kettenspanneinrichtungen gesichert werden.
Verladung ohne Lademulden
Das Einlegen der Rollen erfolgt in
Keilschuhen oder Holzschlitten, welche ausreichend dimensioniert sein müssen. Rollen bis
7 t Rollengewicht können in Längs- oder in Querrichtung verladen werden. Der Schwerpunkt
der Ladung soll auf der Fahrzeugmittelachse liegen. Zur Ladungssicherung sind bevorzugt
Kettenspanneinrichtungen zu verwenden. Ist das nicht möglich, ist ein Verkeilen der
Ladeeinheiten auf dem Fahrzeug zulässig. Bei Rollengewichten zwischen 7 t und 10 t muss
die Rollenachse in Wagenlängsrichtung liegen. Jede Ladeeinheit muss mit
Kettenspanneinrichtungen gesichert werden.
Verladung von Rollen und
Verladeeinheiten von Spaltband mit senkrechter Achse
Zur Verladung kommen nur Verladeeinheiten mit
eingebundenen Holzunterlagen.
Niedrige Verladeeinheiten
Verladeeinheiten, deren Gesamthöhe nicht
größer ist als der halbe Rollendurchmesser, werden wie Einzelpakete behandelt.
Hohe Verladeeinheiten
Bei größeren Höhen der Verladeeinheiten
muss des Verhältnis von Rollenaußendurchmesser zu Höhe (Rollenbreite) ohne
Holzuntersatz mindestens 0,7 betragen. Bei Bemessung des Holzuntersatzes muss der
Kippkantenabstand (siehe Abbildung 11) größer oder gleich 0,9 mal der Gesamthöhe der
Verladeeinheit sein.

Abbildung 11 |
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Schlussbemerkung
Im vorliegenden Vortrag wurde über die
Notwendigkeit einer geeigneten Verpackung für unveredelte und oberflächenveredelte
Feinbleche berichtet. Hierbei wurden die Zusammenhänge zwischen der anzuwendenden
Verpackungsart, den Materialgüten, den Gegebenheiten bei der Lagerung und beim Versand
herausgestellt. Darüber hinaus wurde über die wichtigsten Verladevorschriften berichtet.
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© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin 1999-2012 |
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