|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Gesamtübersicht TIS | Inhalte Ware | Inhalte VH | Inhalte Kasko | Inhalte SZ | Inhalte Luftfahrt |
 |
 |
 |
 |
 |
Transportversicherung von A bis Z | SZR | Transport-Links | Berufe in der Transportversicherung |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
Stahl: Ladungssicherung und
Verladung im Container
|
| Vortrag von Herrn Kap. Peter Aniol, ö.
b. u. v. Sachverständiger |
Meine sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst mein Dank an die Veranstalter,
dass ich hier und jetzt zu dem Thema "Stahl im Container, Ladungssicherung und
Verladung" referieren darf und ebenfalls danke an Sie für Ihre Bereitschaft, mir
zuzuhören.
Hauptaugenmerk beim Umschlag von Stahl in
Container ist auf zwei Punkte zu richten:
- die Belastbarkeit des Containerbodens
- das Kleinklima im Container.
Zunächst jedoch die grundsätzliche
Überprüfung von Containern. Die Container-Operator oder auch die Transportversicherer
halten Leitfäden bereit, an denen sich ein Verlader orientieren kann, um einen
bereitstehenden Container auf seine grundsätzliche Eignung hin zu prüfen. Ein extra zur
Beladung engagierter externer Besichtiger kann das natürlich auch erledigen.
Verzogene oder augenfällig beschädigte
Container, solche mit schwerer bzw. nicht gangbaren Türen und mit ähnlichen Mängeln
behaftete Ladungsträger sind zurückzuweisen.
Von innen kann man prüfen, ob die
Außenhaut des Containers dicht ist, ob Zurrpunkte beschädigt sind oder ob es andere
Mängel gibt. Auch dabei gilt zurückweisen, wenn Unzulänglichkeiten erkannt werden.
Belädt der Absender einen Container,
obwohl er Mängeln hätte erkennen müssen, dann kann er im Schadensfall den Operator oder
die Reederei nicht dafür verantwortlich machen. Und Sie selbst wissen am besten, wie der
Transportversicherer bei einer solchen Reklamation reagiert.
Ein immer mal wieder strittiges Detail für
Open Top Container, aber auch für LKW mit Planenaufbau :
Beim Transport solcher Ladeeinheiten per
Bahn kommt es zu Funkenflug, verursacht durch Abreißfunken zwischen Fahrdraht und
Stromabnehmer der Lokomotive. Diese Funken können Planenstoffe verbrennen. Es kommt dann
zu kleinen Löchern, die als "Seng Schaden" bewertet werden. Da es dabei
zu keiner Flammenentwicklung kommt, ist keine Kasko- und auch keine Feuerversicherung für
die Löcher in der Plane zuständig. Und was ist mit der Ladung, wenn Regenwasser durch
die Sengstellen sickert ?
Also ist eine sehr sorgfältige Prüfung
von Planendächern vor der Beladung dringend angeraten.
So ein Standard Container ist ein
Ladehilfsmittel, keineswegs aber ein Ersatz für eine Verpackung. Auch wenn der Container
gerade bei robuster Ladung einige Funktionen derselben übernimmt, gegen klimatische
Beanspruchungen im Container existiert ein spezifisches Kleinklima kann er
gar nicht schützen.
Einmal eingedrungenes Wasser kann nur sehr
schwer wieder aus dem Container entfernt werden. Trockenmittel, ventilierte Container oder
ähnliche Hilfen sind unvollkommen. Ob es nun hinein geregnet hat, ob Wasser mit der
Ladung eingeschleppt wurde oder wo es sonst hergekommen sein mag, während der meist
folgenden Seereise spielt sich jeden Tag folgendes gleiches Spiel ab:
Mit zunehmender Sonneneinstrahlung
verdunstet das Wasser in der wärmer werdenden Innenluft des Containers. Durch
Undichtigkeiten kommt womöglich noch mehr dazu. Und am Abend, wenn die Sonne
verschwindet, dann kondensiert dieses Wasser unter dem Containerdach und tropft ab. Es
beginnt also im Container zu regnen. Und das jeden Tag erneut, 30 bis 40 mal während
einer längeren Reise.
Wenn jetzt der Stahl nicht gut verpackt
ist, dann stellt sich der Container als eine eher schadenstiftende Einrichtung dar. Aber
diese negativen Erfahrungen hat man bereits in der Anfangszeit der Containerverkehre
gemacht, weiß darum und kann entsprechend vorbeugen.
Die Belastbarkeit des Containerbodens ist
bei einer Stahl-Ladung stark in Anspruch genommen. Das hohe Gewicht der Ladung ruht
möglicherweise auf nur kleinen Flächen und würde die Belastbarkeitsgrenzen
überschreiten. Daher ist es besonders wichtig, die Auflageflächen zu vergrößern.
Lastverteilende Unterlagen müssen geschaffen werden.
Flache, breite Unterlegehölzer,
Kantholzkonstruktionen und auch rutschhemmendes Material müssen unter der Ladung
platziert werden, damit es nicht zu kleinflächiger Überbelastung des Containerbodens
kommt.
Auch die begrenzte Belastbarkeit der
Seiten- und Stirnwände ist zu beachten. Die geringe Reibkraft der Stahlladung kombiniert
mit dem hohen Gewicht führt dazu, dass bei von außen einwirkenden
Beschleunigungskräften der Fahr- oder Transportdynamik die Ladung schnell aus ihrer
Staupositionen gerät und mit großer kinetischer Energie die Wände durchschlagen kann.
Beanspruchungsgerechte Ladungssicherung muss also vom Absender gefordert werden. Der immer
wieder gerne verwendete Ausspruch: "Das ist so schwerer, das kann sich nicht
verschieben!" wird in vielen Fällen durch ein betretenes "das hätt ich
aber nicht gedacht" ergänzt.
Container mit festen Einrichtungen zum
Stahltransport sind selten.
Nageln kann man im Container nur sehr
eingeschränkt, also ist absteifen nur bedingt möglich. Außerdem erfordert es
handwerkliches Know how eines Zimmermanns und jede Menge Holz.
Zurren ist ebenfalls nur dort möglich wo
ausreichend starke Ringe vorhanden sind. Die mickerigen Zurrstege in einem Box Container
halten kaum etwas aus.
Also wäre eine solide Kantholz
Konstruktionen die wahrscheinlich beste Möglichkeit, Stahl sicher zu laden und zu
verzurren. Derartige Schlitten dann zu sichern, indem man sie zu den Eckpfosten hin
abstützt, ist einfach und leicht zu verwirklichen.
Bei Blechen oder Stäben gilt im Container
das gleiche, was auch bei der konventionellen Verladerweise beachtet werden muss:
Unterlegehölzer auf tragfähige
Querträger im Boden, die Stapelflucht einhalten und Überspannungen nur in belastbaren
Bereichen.
Zu den Stirnwände hin ist eine
Verstärkung anzuraten, denn bei entsprechenden Längsbeschleunigungen des
Transportmittels schießen oft einzelne Ladungsteile in diese Richtung und können die
Stirnwände leicht durchdringen.
Zum Abschluss noch ein Hinweis auf die im
Frühjahr 1999 herausgegebene CTU-Packrichtlinie:
Diese geht auf die Problematik von
Containerbeladung ein, wenn auch nicht ausdrücklich auf Stahl im Container.
Es dürfte zu diesem gesamten Thema und zur
Beherrschung des Transportrisikos in Zweifelsfällen eine qualifizierte Beratung durch
Fachleute nicht zu umgehen sein.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Erftstadt, im März 2000
Peter Aniol
Zurück zum Anfang
|
|
 |
 |
 |
Quellenverzeichnis | Kontakt - Anbieter | Rechtliche Hinweise | TIS-History |
 |
 |
 |
 |
 |
© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin 1999-2012 |
 |
|
|