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Yachttransporte per Lkw
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| Herren Goericke und Zucker,
Sachverständige für Schifffahrt und Sportschifffahrt, Zucker und Partner GmbH, Hamburg |
Yachttransporte per Lkw erfolgen typischerweise für
Yachten, die aufgrund ihrer Größe nicht mehr von Pkws getrailert werden können und
demzufolge über ca. 3 to Gewicht und meist über 8 m Gesamtlänge aufweisen.
Hauptproblem für Yachttransporte per Lkw sind Breiten-
und Höhenbegrenzungen. Zur Reduktion der Höhe wird aus diesem Grunde fast
ausschließlich mit sogenannten Tiefladern transportiert, die in ihrer Höhe reguliert
werden können und in denen die tiefsten Punkte der Yacht oftmals nur wenige Zentimeter
über der Fahrbahn lagern.
Die Höhe der Yacht wird bei Bedarf durch Demontage von
überstehenden Anbauteilen (Geräteträger, Steuersäule, Reling und anderen
demontierbaren und empor ragenden Bauteilen bestmöglich reduziert.
An der Breite läßt sich aber für gewöhnlich kaum etwas
verändern, so daß die maximale Breite der Yacht meist auch die Breite des
Gesamttransportes ist.
Üblicherweise werden Yachten bis zu ca. 17 m Gesamtlänge
und ca. 4,5 m maximaler Breite und einer Höhe von bis zu ca. 4,4 m noch per Lkw über die
Straßen transportiert. Diese Yachten wiegen meist weniger als 30 to. Aber auch hierbei
bestätigen Ausnahmen die Regel. Es werden vereinzelt auch Yachten mit größeren Breiten
und Höhen von weit über 5,0 m über die Straße transportiert.
Im Straßenverkehr liegen dabei folgende Begrenzungen
vor:
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max. Normhöhe für Straßentransporte: |
4,00 m (alles darüber gilt als Überhöhentransport und
ist genehmigungs- sowie vereinzelt begleitpflichtig). |
| - |
max. Breite: |
2,55 m (alle darüber hinausragenden Breiten sind
Überbreiten und genehmigungs- bzw. vereinzelt begleitpflichtig) (außerhalb der EU 2,50
m). |
| - |
max. Länge: |
18,00 m (alle darüber hinausragenden Längen sind
Überlängen und genehmigungs- bzw. vereinzelt begleitpflichtig) |
Diese Vorschriften ergeben fast zwangsläufig, daß nahezu
90 % aller Yachttransporte mit Überbreite und Überhöhe gefahren werden, also
genehmigungspflichtige Sondertransporte mit entsprechenden gesetzlichen Auflagen und vorgeschriebenen
Fahrtrouten und Fahrtzeiten sind. Bedenkt man dabei, daß die meisten Autobahnbrücken
eine Höhe von max. 4,50 m aufweisen und übliche Fahrspuren auf Straßen und Autobahnen
eine Breite von 3,0 - 3,5 m haben, wird die Problematik von größeren Yachttransporten
deutlich.
Je nach Streckenführung und Gesamtdistanz sind auch
größere Breiten und Höhen per Lkw transportabel. Hierbei ist es aber durchaus denkbar,
daß ein Yachttransporter mehrere hundert Kilometer Umweg fahren muß, obwohl er
eigentlich nur ein Distanz von 100 km zwischen zwei Orten zurückzulegen hätte.
Brückenhöhe, Fahrbahnbreiten und andere Hindernisse können solche Umwege zwingend
machen.
Transporte mit Überbreite oder Überhöhe sind auch
kennzeichnungspflichtig und gelten als Sondertransporte. Die Transporte müssen zur behördlichen
Genehmigung eingereicht, genehmigt und teilweise durch spezielle Begleitfahrzeuge
gesichert werden. Für Teilabschnitte, besonders bei Durchfahrten durch Städte oder stark
befahrenes Gebiet, kann Polizeibegleitung vorgeschrieben werden.
Leider haben wir es in der Vergangenheit wiederholt erlebt,
daß ausgearbeitete und genehmigte Streckenführungen, vereinzelt sogar durch
vorausfahrende Polizeifahrzeuge "zugewiesen", eben doch nicht die mindestens
erforderliche Durchfahrtshöhe an einzelnen Brücken aufwiesen. Schwere Unfälle bzw.
erhebliche Verzögerungen und Zusatzkosten können die Folge sein.
Yachttransporte per Lkw folgen meist bestimmten "Hauptrouten"
in die Zentren des Wassersports. Die Wahl dieser Routen hat nicht zuletzt auch etwas mit
behördlichen Auflagen zu tun. So sind Transporte mit Überbreite und Überhöhe in
Italien besonders aufwendig und werden deshalb soweit wie möglich vermieden.

Ausführung von Yachttransporten per Lkw:
Die Yachten werden fast ausnahmslos mit Travelliften,
Mobilkränen oder feststehenden Kränen auf die Lkw-Trailer geladen. Auf den Lkw-Trailern
ruht der Kiel der Yacht auf einer oder mehreren Quertraversen. Für gewöhnlich wird die
Yacht auf diesen Quertraversen mit Holz unterfüttert, so daß für ausreichenden Schutz
und zugleich für eine erhöhte Rutschfestigkeit gesorgt ist.
Seitlich wird die Yacht durch verstellbare Stützen
gehalten, die eine möglichst große Auflagefläche (mit Gummibelag o.ä.) mit Schutz
gegen punktuelle Belastung und Scheuern aufweisen sollten. Diese Stützen können an ihrer
Auflagefläche im Winkel sowie in ihrer Gesamthöhe justiert und fixiert werden. Hierbei
ist darauf zu achten, daß das Hauptgewicht der Yacht auf den stabilsten Auflagepunkten
der Yacht ruht. Für gewöhnlich ist dies der Kiel. In Ausnahmefällen, z. B. bei
Rennsegelyachten, ist dies jedoch nicht der Fall. Im Extremfall müssen spezielle
Aufnahmevorrichtungen für den Transport konstruiert werden, um eine gleichmäßige
Druckverteilung auf den Rumpf der Yacht zu erzielen.
Bei einigen Segelyachten ergibt sich die Problematik, daß
die Unterkante des Ballastkiels nicht in der Horizontalen, sondern in einem schrägen
Winkel verläuft. Wird die Yacht nun in der Horizontalen auf dem Kiel abgesetzt, ruht sie
nur auf einem Bereich des Kiels und erfährt ein Übergewicht nach vorn oder achtern, das
ungünstigstenfalls nur durch die seitlichen Stützen aufgefangen wird. Hierbei kann es
leicht zu einer Eindrückung und Beschädigung des Rumpflaminates durch die Stützen
kommen, selbst wenn diese eine ausreichend große Auflagefläche aufweisen. In einem
solchen Fall ist dafür Sorge zu tragen, daß der Kiel durch entsprechende Unterfütterung
auf seiner Gesamtlänge gleichmäßig Belastung erfährt, was zu einer Entlastung der
achteren Trailerstützen führt.
Überhohe und demontierbare Bauteile müssen zur
bestmöglichen Reduktion der Transporthöhe demontiert und an geeignetem Platz mitgeführt
werden. Typischerweise ist dies der Geräteträgerbügel einer Motoryacht,
selbstverständlich aber der Mast einer Segelyacht.
Diese Teile werden meistens an Bord der Yacht, in
Einzelfällen aber auch auf dem Trailer gelagert. Fachgerechte Demontage und Wiedermontage
ist dabei ebenso wichtig, wie eine transportgerechte Verpackung und Sicherung der losen
Bauteile, der Schutz gegen Verrutschen, Scheuern, ggf. aber auch gegen Verunreinigung und
Nässe (Verkabelung von Geräteträgerbügeln und Masten sowie Hydraulik- und ähnliches)
benötigen.
Im Extremfall kann zur Reduktion der Transporthöhe sogar
die Demontage des Ballastkiels erforderlich sein, was eine aufwendige Arbeit ist, die für
gewöhnlich den Einsatz einer kompetenten Fachwerft erfordert.
Schließlich ist eine korrekte Verzurrung erforderlich, die
für festen Verbund mit dem Lkw-Anhänger sorgt. Nach unten, insbesondere aber auch in die
Diagonale geführte Verzurrungen, die einen Verschub der Yacht nach vorn oder zur Seite
verhindern sollen, sind unerläßlich. Die Verzurrung einer großen Yacht auf einem
Lkw-Anhänger entspricht grundsätzlich der eines Bootes auf einem Pkw-Trailer, nur daß
die Dimensionierung größer sein muß. Zugleich muß aber auch eingeräumt werden, daß
die Verzurrung einer großen Yacht auf einem Lkw-Trailer anderen Ansprüchen als auf einem
kleinem Bootstrailer gerecht werden muß, zumal ein Lkw-Transport zwangsläufig durch
seine Größe und das Gewicht der Yacht "ruhigeren" Bewegungen unterliegt. Z. B.
windbedingte Einwirkungen führen bei Pkw-Transporten zu Erschwernissen, werden beim
Lkw-Transport aber kaum wahrgenommen. Auch treten durch zumeist luftgefederte Fahrzeuge
bei Lkw-Transporten weitaus geringere Schwingungen und Schlingerbewegungen auf.
Neue Yachten werden von ihren Herstellern oftmals mit
Schrumpffolie überspannt, um die Yachten vor Verschmutzung und Beraubung während des
Transportes zu schützen. Einerseits ist dies ein wünschenswerter Schutz, andererseits
nehmen solche Folien aber auch die Sicht auf bruchgefährdete Bauteile, wie
Motorraumlüfter, die über die Bordwand überstehen, Fensterscheiben und ähnliches.
Gefährdete Bereiche, die von einer Folie überdeckt werden, sollten deshalb unbedingt
gekennzeichnet sein.
Problematisch beim Transport von Segelyachten ist die sich
fast immer ergebende Überlänge durch den Mast (Gesamtlängen von mehr als 18,50 m des
Lkw samt Überhänge) in Verbindung mit der Überbreite (mehr als 2,55 m) und der
Überhöhe (mehr als 4,0 m). In Deutschland gilt nämlich der Grundsatz, daß Ladungen mit
Übermaßen, die teilbar sind, zur Reduktion des Risikos getrennt transportiert werden
müssen. Dies bedeutet also, daß ein Transport einer Segelyacht, der allein schon durch
Überbreite und Überhöhe genehmigungspflichtig ist, nicht noch zusätzlich durch einen
überlangen Mast belastet werden dürfte. Mast und Segelyacht müßten also mit zwei
getrennten Fahrzeugen transportiert werden. Dies ist eine in der Praxis so gut wie nie
erfüllte Vorschrift, die vielfach bei Kontrollen toleriert bzw. "übersehen"
wird. Kaum ein Transportunternehmer hält sich an diese Vorschrift, riskiert im Einzelfall
aber Strafen und das zwangsweise Abladen des Mastes, der dann separat transportiert werden
muß.
Gegen die Hauptprobleme, Überbreite und Überhöhe, sind
jedoch alle anderen Schwierigkeiten beim Yachttransport per Lkw nahezu zu
vernachlässigen.
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Häufigkeit von Yachttransporten per Lkw:
Yachttransporte per Lkw werden vornehmlich zum
alljährlichen Transport von und zum Winterlager, das durchaus mehrere Kilometer vom
Wasser entfernt liegen kann, durchgeführt. Stückzahlmäßig ergeben sich hier die
häufigsten Lkw-Transporte.
Ein ebenfalls erheblicher Transportfaktor ergibt sich durch
Fahrten von Yachten zu Bootsausstellungen wie Düsseldorf, Hamburg, Friedrichshafen, Paris
und Amsterdam (etc.). Allein zu diesem Zwecke werden jährlich mehrere tausend Yachten,
überwiegend als Sondertransporte, durch ganz Europa gefahren.
Letztlich hat aber auch der Transport von Yachten von der
Herstellung zum Einsatzort bzw. zwischen zwei Einsatzorten, z. B. durch Eigentumswechsel,
ein Aufkommen, das viele tausend Bewegungen pro Jahr allein für deutsche Yachten ergibt.
Hauptrouten liegen dabei zwischen den nachfolgenden Zielen am Mittelmeer und in
Nordeuropa:
| Mittelmeer: |
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| Spanien: |
Rosas (nahe der Grenze zu Frankreich) als Ausgangshafen
für Weiterfahrten ins südliche Spanien bzw. auf die Balearen auf eigenem Kiel und
Ampuria Brava |
| Südfrankreich: |
La Grande-Motte (zwischen Marseille und Nizza) |
| Italien: |
Genua |
| Slowenien / Kroatien: |
Izola und Portoroz, als Ausgangsbasis für Weiterfahrten
auf eigenem Kiel nach Italien oder Süd-Kroatien) |
| Nordeuropa: |
Ballungszentren liegen in Nordeuropa nicht in so
ausgeprägter Form vor, wie am Mittelmeer, so daß Zielorte variieren. Häufige Ladeorte
sind Werftbetriebe, die Yachten produzieren. (Skandinavien, Holland, Deutschland, u.a.) |
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Risiko bei Yachttransporten per Lkw:
Verkehrsmittelunfälle bei Yachttransporten per Lkw sind -
obgleich es sich überwiegend um Sondertransporte mit Überbreite und Überhöhe handelt -
selten. Häufigste Schadenfälle bestehen aus geringfügigen Schramm- und Bruchschäden
durch Rangierfehler oder Fehler beim Verladen.
Wenngleich das Risiko eines Totalschadens durch Unfall oder
Umsturz des Lkw-Anhängers nicht auszuschließen ist, ist uns nur ein solcher Vorfall aus
den letzten Jahren bekannt.
Fast jeder Spediteur ist jedoch mit einer Überhöhe schon
einmal unter einer Brücke "hängen geblieben". Günstigstenfalls wird hierbei
ein Windabweiser von der Flybridge zersplittert. Ungünstigstenfalls kann es aber auch zu
einer erheblichen Beschädigung durch Bruch im Aufbaubereich bis hin zur Destabilisierung
umfangreicher Baugruppen durch Stauchung der ganzen Yacht kommen. Schäden, die den halben
Yachtwert erreichen oder übersteigen, sind durch solche Vorfälle durchaus möglich.
Häufiger sind demgegenüber wiederum Schäden durch
Scheuern unzureichend verzurrter und ungeschützter Zubehörteile während des
Transportes. Während an üblichen Zubehörteilen dabei meist nur geringe Schäden
entstehen können, ist das Schadenrisiko an Masten deutlich größer (Vergleiche: 2.3
Masten von Segelyachten; Legen und Verladen).
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß der
Transport von Yachten per Lkw mit erheblichen Haftungsbeschränkungen der Spediteure
(meist KVO und CMR) verbunden ist, deren Limits nur selten ausreichen, um einen
Totalschaden an einer Yacht zu decken.
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Kosten von Yachttransporten per Lkw:
Übliche Kosten für den Transport von Yachten zwischen 10
und 15 m Gesamtlänge betragen von Deutschland zum Mittelmeer:
ca. DM 5.000,- bis ca. DM 25.000,-
Die Kosten sind dabei in erheblichem Maße von Höhe und
Breite, nicht zuletzt aber auch davon abhängig, ob der Transportunternehmer wegen eines
einzelnen Transportes eine Strecke unbeladen zurück fährt oder ob er einen zusätzlichen
Transport für die "Leerfahrt" akquirieren kann. Kostenersparnisse zwischen 20 %
und 50 % sind auf diese Weise je Strecke möglich.
Preiskämpfe führen dabei - wie der Konkurrenzdruck
allgemein im Speditionsgewerbe - nicht selten zu einer Vernachlässigung der
erforderlichen Vorsicht beim Transport (Fahrtzeitenüberschreitung, überhöhte Gewichte
und Abmessungen, unsorgfältige Verzurrung und Verpackung loser Teile, u.a.).
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