6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.6.1.1 Zurrpunkte für den Ro-Ro-Verkehr



Flexibler kann das Laschpersonal an Bord reagieren, wenn an den Fahrzeugen hinten und vorn zusätzlich Zurrpunkte angebracht werden:


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Abbildung 6.4.6.1.1.49: Zurrpunkte an einem Sattelanhänger [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.1.50: Zurrpunkte an einem Sattelanhänger [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.1.51: Zurrpunkte an einem Sattelanhänger [W. Strauch]

Die nach innen versetzte Anbringung ist wahrscheinlich gewählt worden, weil in diesem Bereich die Längsträger des Fahrzeugs verlaufen.


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Abbildung 6.4.6.1.1.52: Zurrpunkte an einem Lastanhänger [W. Strauch]

Bei diesem Lastanhänger könnten die Zurrpunkte durchaus außen angebracht werden, weil das Fahrgestell über Außenrahmen verfügt.


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Abbildung 6.4.6.1.1.53: Einzelner Zurrpunkt am Fahrzeugheck [W. Strauch]

Zurrpunkte sollten immer paarweise angebracht werden. Im Verhältnis zum Wert eines Fahrzeugs ist das eine geringe Investition.

Nach Teil 2 der Norm ist bei Sattelanhängern auf jeder Seite die gleiche Anzahl von Zurrpunkten vorzusehen. Diese Regelung für die paarweise Anbringung sollte auch hinten und vorn angewendet werden.


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Abbildung 6.4.6.1.1.54: Containerchassis mit vorn angebrachten Zurrpunkten [W. Strauch]

Derartige Fahrzeuge sind sehr selten zu finden. In Verbindung mit hinten angebrachten Zurrpunkten ergeben sich gute Sicherungsmöglichkeiten.


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Abbildung 6.4.6.1.1.55 – 56: Bildmontage mit seitlich vorn angebrachten Zurrpunkten [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.1.57: Bildmontage mit unterhalb angebrachten Zurrpunkten [W. Strauch]

Die Abbildungen 55 bis 57 zeigen die Möglichkeit der Befestigung von Zurrpunkten im Bereich der vorderen Stirnwand auf. Die Zurrpunkte müssen an „Befestigungspunkten“ angeschraubt, verbolzt oder geschweißt sein, die soweit verstärkt sind, dass die Zurrkräfte aufgenommen werden können.


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Abbildung 6.4.6.1.1.58: Zurrpunkte an der Innenseite des Fahrzeughecks [W. Strauch]

Derartig angebrachte Zurrpunkte sind häufig. Der Vorteil ist, dass relativ flache Zurrwinkel in Vorausrichtung erreicht werden, die das Fahrzeug an rückwärtigen Bewegungen hindert. Je nach Lage der Zurrpunkte auf dem Schiff müssen die bordeigenen Zurrmittel quer oder sogar leicht schräg nach hinten gespannt werden. Ob die Zurrpunkte den Kräften standhalten können scheint fraglich.


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Abbildung 6.4.6.1.1.59: An den Sattelstützen befestigter Zurrpunkt [W. Strauch]

Auch bei derart angebrachten Zurrpunkten kommen Zweifel auf, ob die auftretenden Zurrkräfte in das Fahrzeug eingeleitet werden können.

Eine Kennzeichnung der Festigkeit von Zurrpunkten ist in der Norm nicht vorgeschrieben. Festgestellt werden muss diese entweder durch Berechnung oder eine statische Prüfung, bei der sich nach Abschluss keine Verformungen zeigen dürfen. Ist die Gleichwertigkeit anderer Verfahren nachgewiesen, kann auch damit geprüft werden.

Für die fachmännische Sicherung der Ladung auf den Fahrzeugen, deren Sicherung an Bord und spezielle Einrichtungen an Fahrzeugen und Schiffen werden in Kapitel 9 Beispiele gegeben.

Abschließend sei angemerkt, dass sich alle Beteiligten am Ro-Ro-Verkehr um eine bessere Koordinierung zwischen den Normvorgaben, der Platzierung der Zurrpunkte durch die Fahrzeug- oder Aufbautenhersteller und den realen Verhältnissen an Bord von Schiffen bemühen sollten. Praxisnahe Bestimmungen und Verfahrensanweisungen dienen der Schiffs- und Ladungssicherheit.