6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.2.4 Obere Ladeflächenbegrenzungen und Abdeckungen

Bei gedeckten bzw. geschlossenen Fahrzeugen sind die Dächer Bestandteile der Konstruktion. Ihre Festigkeit beeinflusst auch die Belastbarkeit der Stirn-, Heck- und Seitenwände.


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Abbildung 6.4.2.4.1 : Kleineres Kühlfahrzeug zum Transport hängenden Fleisches [W. Strauch]

Bei derartigen Fahrzeugen muss das Dach so stark konstruiert sein, dass die zulässige Nutzlast hängend transportiert werden kann. Eine Kennzeichnung der erlaubten Nutzlast pro Haken oder für bestimmte. Hakengruppen ist wichtig und sinnvoll.


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Abbildung 6.4.2.4.2 : Kleineres Kühlfahrzeug für Schachtel- und Palettenware u.ä. [W. Strauch]

Bei diesen Fahrzeugen müssen die Dächer nicht besonders hoch belastbar sein, aufgrund der eingebrachten Isolierung aber stärker als bei normalen gedeckten Fahrzeugen. Eine Kennzeichnung der Belastbarkeit ist nicht erforderlich.


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Abbildung 6.4.2.4.3 : Kühlfahrzeug mit festem Dach und Ladebalken für das Laden in mehreren Ebenen [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.4.4 : Fahrzeug mit festen Seitenwänden, Stirnwand und Hecktür, Planendach und Schiebeboden [W. Strauch]

Die Dächer beider Fahrzeuge dienen dem Wetterschutz, sie erfüllen keine Aufgaben der Ladungssicherung.


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Abbildung 6.4.2.4.5 : Öffnungsfähiges Dach aus Plane auf Querträgern [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.4.6 : Öffnungsfähiges Dach aus Plane auf Querträgern und Diagonalverspannung [W. Strauch]

Beide Dächer haben keine direkte Ladungssicherungsfunktion. Diagonal verspannte Dächer verbessern jedoch die Verwindungssteifigkeit der Fahrzeugaufbauten.


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Abbildung 6.4.2.4.7 : Öffnungsfähiges Dach aus Plane auf Querträgern und Diagonalverspannung [W. Strauch]

Derartige Abdeckungen dienen vorwiegend dem Wetterschutz, bei losen und leichten Waren allerdings auch der Sicherung gegen Herabfallen.


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Abbildung 6.4.2.4.8 : Pflastersteine [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.4.9:  Füllsand [W. Strauch]

Schüttgüter dürfen nicht über die Bordwände geladen werden und müssen abgedeckt sein, oder anderweitig am herunterfallen oder herabwehen gehindert werden.


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Abbildung 6.4.2.4.10: Fahrzeug mit Einrichtungen zum Abdecken von Ladungen gegen Herabfallen [W. Strauch]

Was nutzen spezielle Einrichtungen zum Abdecken, wenn diese nicht genutzt werden.


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Abbildung 6.4.2.4.11 – 12 : Nicht abgedeckte und ungesicherte Metallspäne und Schotter [W. Strauch]

Reifenpannen, Lack- und Scheibenschäden sind regelmäßige Folgen solcher Transporte. Es sind durchaus schlimmere Szenarien vorstellbar, bis hin zu Unfällen mit Toten.


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Abbildung 6.4.2.4.13 – 14 : Nicht abgedeckte Strohballen und Schrott-Teile [W. Strauch]

Durch den Fahrtwind werden ständig Strohteile auf die Straße geweht. Verkehrsteilnehmer und Ladungsempfänger können das nicht gutheißen. Wenn Teile des Schrotts auf die Straße geweht werden, kann das dramatische Folgen haben. Bei der Abdeckung solcher Ladungen geht es nicht primär um Wetterschutz, sondern um Sicherheit.


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Abbildung 6.4.2.4.15 – 16 : Sorgfältig manuell durchgeführte Abplanungen [W. Strauch]

Die zum Abplanen benutzten Materialien müssen ausreichend fest sein. Besser als eingeschlagene Ösen sind eingenähte Stangen oder ähnliches, an denen die benötigten Bänder, Drähte oder Gurte befestigt sind. Haken und Ösen, an denen Bindemittel befestigt werden, müssen so konstruiert sein, dass sie nicht selbsttätig durch Windeinfluss oder Fahrerschütterungen aushaken können. Abdeckungen sollten Gefälle haben, damit sich keine „Wassersäcke“ oder im Winter „Eisplatten“ bilden können. Beides kann beim Herabfallen andere Verkehrsteilnehmer schädigen oder so erschrecken, dass es zu Unfällen führt.

Die Arbeitssicherheit wird verbessert und Standzeiten werden verkürzt, wenn automatische Systeme verwendet werden:


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Abbildung 6.4.2.4.17 :  Füllsand [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.4.18 :  Füllsand [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.4.19 :  Füllsand [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.4.20 :  Füllsand [W. Strauch]

Der automatische Vorgang des Öffnens und Schließens ist schnell und dem „Handbetrieb“ vieler Abdeckungen weit überlegen. Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit ist das Sauberhalten aller Rillen, Fugen und Verschlusselemente sowie die sachgerechte Beladung bis maximal unterhalb des Muldenrandes.

Obere Ladeflächenbegrenzungen in Form von Planen oder Deckeln sind insbesondere bei Abfallmulden zu fordern. In Kapitel 9 wird sehr ausführlich auf unterschiedliche Typen und Ladungsarten und die Sicherung der Mulden auf den Fahrzeugen eingegangen. Hier werden nur einige „Vorab-Hinweise“ gegeben.


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Abbildung 6.4.2.4.21 – 22 : Unzulässige Transporte mit Abfallmulden [W. Strauch]

Hier können jederzeit Ladungsteile herabfallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.


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Abbildung 6.4.2.4.23 :  Mit Planen abgedeckte Lademulden [W. Strauch]

Das Minimum an Maßnahmen ist, das Abfallmulden so abgedeckt werden, dass während des Transportes nichts heraus- bzw. herabfallen kann. Die Sicherung der Mulden auf den Fahrzeugen wird an dieser Stelle nicht kommentiert.


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Abbildung 6.4.2.4.24 – 25 : Abfallmulde mit Deckeln, von der Seite und hinten betrachtet [W. Strauch]

Die Deckel der Mulden müssen vollständig schließen bzw. sich gut und sicher verschließen lassen.


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Abbildung 6.4.2.4.26 – 27 : Beladungsfehler [W. Strauch]

Verformte Deckel sind zu richten. Mit den Deckeln dürfen keine Ladungsreste eingeklemmt werden, da diese beim Transport auf die Straße fallen können.