6.3 Ladeflächen und Lastauflagen

6.3.2 Ladeflächen in zwei oder mehr Ebenen



An den Seitenwänden des Koffers sind in regelmäßigen Abständen senkrechte Schienen angebracht, in die Längsladebalken in gewünschter Höhe eingehakt werden können. In diese werden Querbalken eingesetzt, auf die Ladung gepackt werden kann. Die Querbalken sind vom Hersteller folgendermaßen gekennzeichnet:

Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.2.44: Palette-Load [W. Strauch]

Abbildung 6.3.2.45: Blocking-Capacity [W. Strauch]

Die Beschriftung ist schwer zu deuten. Um drei Paletten des Formats 120 cm x 80 cm in einer zweiten Ebene zu halten, sind mindestens zwei Querbalken erforderlich, auf denen die Paletten ruhen können. Wenn PL das (zulässige) Gewicht einer Palette ist, kann jeder der beiden benötigten Querbalken mit der Hälfte von 3 x 1 000 daN = 1 500 daN belastet werden. Warum darf ein Querbalken in Längsrichtung zum Blockieren dann mit 3 000 daN belastet werden? Vor Nutzung der Einrichtung sollte das geklärt sein.

Folgt man der folgenden Beschriftung, darf eine Palette 666 daN oder 1 000 daN wiegen, je nachdem, ob drei Paletten des Formats 120 cm x 80 cm längs oder zwei davon quer gepackt sind:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.2.46: Beschriftung an den Querbalken
eines temperierbaren Sattelanhängers [W. Strauch]

Da für jede Lage mindestens zwei Querbalken à 1 000 daN eingesetzt werden müssen, ergibt sich eine Mindestbelastbarkeit von 2 000 daN pro Lage. Daraus resultieren die obigen Gewichtsangaben pro Palette, nämlich 2 000 daN geteilt durch zwei der drei Paletten pro Lage. Erlaubt die Anbringung der Schienenraster an den Seitenwänden das Einsetzen einer größeren Anzahl von Querbalken pro Lage, dürfte das Gewicht einzelner Paletten rechnerisch größer sein. Ob das tatsächlich so ist, kann das Beladepersonal nur wissen, wenn entsprechende Informationen in eindeutiger Form vorgehalten werden.

Die in Klammern hinzu gefügte Einheit kp steht für Kilopond. In Deutschland ist diese sehr alte Einheit für Kräfte schon lange gesetzlich nicht mehr zulässig.

An den Beispielen für die Verladung in zwei Ebenen ist erkennbar, wie wichtig eine international einheitliche Regelung für die Kennzeichnung solcher Ebenen mit Daten über die Tragfähigkeit oder das Blockieren ist.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.2.47: Zwei Ladeebenen eines Sattelanhängers [W. Strauch]

Einige Sattelanhänger besitzen im vorderen Bereich eine Kröpfung, um im hinteren Bereich eine möglichst tief liegende Ladefläche oder zusätzliche Ladeboxen einbauen zu können. Die Rauminhalte derartiger Fahrzeuge sind deutlich größer als bei üblichen Bauarten.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.2.48: Sattelanhänger mit vier Ladeebenen [W. Strauch]

Bei diesem Fahrzeug ist das Ladevolumen noch größer, weil außerhalb der Radbereiche die Ladeflächen besonders tief angelegt sind. Die erste, vordere Abteilung verfügt über eine verschiebbare Querwand, durch die eine Unterteilung in zwei Sektionen möglich ist.

Auf dem Foto ist sie an das hintere Ende der Sektion verschoben. Die zweite Abteilung ist gleichermaßen ausgestattet, hier ist die Trennwand hinter dem ersten Palettenstapel platziert. In der dritten und vierten Abteilung sind keine zusätzlichen Trennwände erkennbar. Eine Nachrüstung damit ist sicherlich möglich.