6.1 Systematik von Straßenfahrzeugen




Als Sattelkraftfahrzeug wird eine Kombination aus einer Sattelzugmaschine und einem winkelbeweglich aufgesatteltem Sattelanhänger bezeichnet.


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Abbildung 6.1.93: Sattelkraftfahrzeug aus zweiachsiger Sattelzugmaschine und dreiachsigem Sattelanhänger mit halbhoher Stirnwand und Rungen [W. Strauch]


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Abbildung 6.1.94: Sattelkraftfahrzeug aus zweiachsiger Sattelzugmaschine und dreiachsigem Sattelanhänger mit niedrigen Seitenborden und Planenaufbau [W. Strauch]


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Abbildung 6.1.95 – 96: Sechs- und siebenachsiges Sattelkraftfahrzeug [W. Strauch]

Terminal-Sattelzugmaschinen können per Hydraulik die Sattelplatte auch vertikal bewegen. Zum Bewegen von Sattelanhängern auf nur leicht unebenem Gelände eignen sich Maschinen der folgenden Bauart. Die abgebildete Zugmaschine ist auch in der Lage, mittels eines hydraulisch anhebbaren Tragrahmens auch auf ihren Stützen stehende Wechselbrücken soweit anzuheben, dass sie problemlos auf dem Terminal umgesetzt werden können.


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Abbildung 6.1.97: Terminalzugmaschine zum Bewegen von Sattelanhängern und Wechselbrücken [W. Strauch]

Die Zugmaschine vermag die auf ihren Stützen abgestellten Sattelanhänger, auch Semi-Trailer genannt, soweit anzuheben, dass diese frei verfahren werden können. Der Zeitverlust beim Aufsatteln auf normale Zugmaschinen und das dann erforderliche Einziehen der Sattelstützen entfällt.


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Abbildung 6.1.98: An- bzw. Abkuppeln mit normaler Sattelzugmachine [W. Strauch]

Beim Be- und Entladen von Ro-Ro-Schiffen müssen die Sattelanhänger über Rampen mit großer Neigung bewegt werden. Nur Zugmaschinen mit entsprechendem „Sattelhub“ sind dazu in der Lage: Zur Arbeitserleichterung sind die Führerhäuser anders angeordnet und die Fahrersitze und Bedienungselemente drehbar konstruiert:


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Abbildung 6.1.99: Terminalzugmaschine mit hydraulisch höhenverstellbarer Sattelkupplung [W. Strauch]


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Abbildung 6.1.100: Sattelkraftfahrzeug [W. Strauch]

In Presse, Rundfunk und Fernsehen gibt es täglich Meldungen über verunglückte „Sattelzüge“. Dieser Ausdruck wird (leider) auch in Fachkreisen, z.B. in Pressemitteilungen der Polizei oder in Unfallberichten benutzt. Gemeint sind damit jedoch „Sattelkraftfahrzeuge“, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger bestehen.