5.5 Versandfähigkeit bebänderter, gebündelter oder umreifter Waren




Im Rahmen der Kommissionierung von Ladungen für einzelne Kunden können die Kosten der Unitisierung gesenkt werden, wenn genügend spezielle Lastgestelle oder Boxen vorgehalten werden, in die einzelne Teile ohne großen Aufwand gepackt und darin gesichert werden können. Üblich ist das beim Transport von Gaszylindern in Spezialrahmen. Die effektive Nutzlast von Fahrzeugen wird um das Eigengewicht von Boxen, Gestellen u.ä gemindert und es muss auch für Rücktransporte oder Tauschsysteme gesorgt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden jedoch durch Einsparungen der meist wirkungslosen Bebänderungen kompensiert. Bei regelmäßigen Transporten zu Stammkunden ist das der Fall, bei Gelegenheitskunden muss die Machbarkeit analysiert werden. Verzicht auf unwirksame Bebänderung bedeutet auch Ressourcenschonung und eingesparte Entsorgung.

Unwirtschaftlich ist der Einsatz von Verpackungsstahlbändern immer dann, wenn kein echter Nutzen erzielt wird:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.35 : Mehr oder minder wirkungslose Bebänderung kommissionierter Stahlprofile [W. Strauch]

Ähnliche Materialverschwendung ist im Baustoffhandel zu beobachten. Die Bänder erfüllen keine sinnvolle Funktion:


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.36 – 37 : Wirkungslose Bebänderung von Pflastersteinen [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.38 : Veränderung eine Stahlbands beim Transport [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.39 : Stufenförmig verrutschte Steinlagen [W. Strauch]


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.40 – 41 : Waagerechte Bebänderung bei Pflastersteinen
und Dachziegeln [W. Strauch]

Ob bebändert oder nicht: Die abgebildeten Ladungen sind nicht versandfähig. „Normale Fahrzeuge“ scheiden zum Transport aus. Der erforderliche Sicherungsaufwand ist zu groß. Die Waren gelten nicht als palettiert, da Steine und Dachpfannen keine feste Verbindung zur Palette haben; selbst die Verwendung von Kunststoffbändern ändert nichts daran.

Dass Bebänderungen nur bei Ladungen mit einem gewissen Rückstellvermögen straff bleiben, wurde bereits bei den Drahtbebänderungen erwähnt. Gleiches gilt auch für Stahlband. Zum Beispiel bei der Bebänderung von Baustahlmatten:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.42 : Paketierung von Baustahlmatten mit Stahlband [W. Strauch]

Sofern keine besonderen Maßnahmen getroffen werden, ist bei allen starren, ungleich geformten, oder nicht lückenlos gepackten Waren usw. die Lockerung der Bänder zu erwarten:


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.43 – 44 : Bei Handhabung und Transport werden sich die Bänder lockern [W. Strauch]


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Abbildung 5.5.45 – 46 : Gelockerte Stahlbänder bei Pflanzkästen und einem Blechbündel [W. Strauch]

Ein probates Mittel gegen Scheuern oder Hinterhaken von Bändern bei Umschlag und Transport ist die Führung der Bänder in Nuten, die längs in die Unterleger gefräst sind:


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.47 – 48 : In eingefrästen Nuten geführte Stahlbänder [W. Strauch]

Die in den Abbildungen gewählten Holzformate sind ungünstig gewählt, da sie zu hohen Belastungen der Hölzer und Bänder bei Längsbeanspruchungen führen. Die hohe Festigkeit der Bänder kann unter Belastung zum Einschneiden in die Hölzer führen, die Verringerung des Umfangs bewirkt aufgrund der geringen Elastizität von Stahlband eine Lockerung der Bänder.

Schmale Hölzer können eher ankippen und das unerwünschte Strecken der Bänder fördern:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.5.49 : Einschneiden in Hölzer und Strecken
von Bändern durch Längsverschub [W. Strauch]

Der Unterleger hat ein falsches Format und besitzt keine Nut zur Führung des Bandes. Das Stahlband hat eine so hohe Bruchdehnung, dass es die Längung beim Ankippen des Unterlegers mitgemacht hat ohne zu reißen. Durch die geringe Elastizität von Stahlband ist es bleibend verformt, bei geringstem Verschub der Ladung in die Gegenrichtung ist die Bündelung dann locker.