5 Versandfähigkeit von Gütern – allgemein





Bei mit Folie gewickelten Ladeeinheiten muss die Ladung und die Palette durch entsprechend viele und stramme Wicklungen erfasst werden. Die „sparsame“ Wicklung im unteren Bereich konnte die Fässer nicht auf der Palette halten.


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.11: Aufgrund unzureichender Ladungssicherung seitlich herausgefallenes Maschinenteil. Ladebordwände und Dachträger wurden mit abgerissen. [GDV]

Statische Beanspruchungen werden beim Transport häufig durch vertikale Stöße überlagert. So können Kanthölzer zerquetscht werden. Sicherungen werden dadurch lose und können durch dynamische horizontale Trägheitskräfte überbeansprucht werden:


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Abbildung 5.12: Zusammengequetschtes Kantholz [W. Strauch]

Das Gewicht von 24 000 daN ist auf vier Unterleger verteilt, die je mit 6 000 daN belastet werden. Um die maximale Belastung von Nadelhölzern auf der Faserseite von 30 daN/cm² einzuhalten, muss die Last je Auflageholz auf 200 cm² verteilt sein. Bei 10 cm Holzbreite und 5 cm Breite des Stahlrandes des Anlageteils ergibt sich nur eine Auflagefläche von 50 cm². Die Hölzer sind um das Vierfache überlastet. Kein Wunder, dass sie zerquetscht sind. Die Versandunfähigkeit ergibt sich nicht durch die Ladung selbst, sondern durch die Wahl der Unterleger.

Klimatische Beanspruchungen werden bei Straßentransporten oft unterschätzt, zum Beispiel die Folgen von Temperaturwechseln bei längeren Fahrten in wärmere oder kältere Gebiete. Kondenswasser kann zu Korrosionsschäden führen oder die Standsicherheit bestimmter Ladungen beeinträchtigen, z.B. bei nicht wasserfesten Kartonagen. Die Folgen krasser Temperaturwechsel betreffen auch kurzeitige Lkw-Touren. Bei Lebensmitteln führen größere Temperaturunterschiede zwischen Transport-, Lager- bzw. Ladentemperatur häufig durch Schweißwasserbildung zu vorzeitigem Verderb. Plötzliche Temperaturstürze müssen bedacht werden. Beispiel: Eine Ladung Dispersionsfarben wird am Freitag in ein normales, nicht isoliertes Fahrzeug geladen und soll am Montag ausgeliefert werden. Ein Kälteeinbruch am Wochenende führt durch Frost zum Totalschaden.


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Abbildung 5.13: Wärmeschaden bei Säcken [W. Strauch]

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Abbildung 5.14: Hagelschaden an einem Sportwagen [W. Strauch]

Der Wärmeschaden entstand durch Missachtung des Schmelzpunktes der wachsartigen Ladung. Hagelschlag zerstörte Glasdach, Scheiben und Lederausstattung des Sportwagens. Die Karosserie war an vielen Stellen eingedellt. Da Hagelereignisse nicht verlässlich vorhersagbar sind, sollte im Rahmen der Transportplanung sorgfältig geprüft werden, ob gedeckte / geschlossene Fahrzeuge eingesetzt werden.

Bei entsprechenden Wetterlagen bilden sich auf Fahrzeugdächern Eis- oder Schneeplatten. Vor Fahrtantritt sind diese zu entfernen.

Biotische Beanspruchungen sind insbesondere in der Lebensmittel-Logistik zu bedenken. Nicht immer sind Lieferfahrzeuge zu Großmärkten, Discountern und Einzelhändlern mit unterschiedlich temperierbaren Laderaumsektionen ausgestattet. Bananen werden bereits geschädigt, wenn sie unter 14° Celsius befördert werden. Bei Kartoffeln liegt der Grenzwert bei 3° Celsius. Darunter werden sie süß.


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Abbildung 5.15: Obst- und Gemüseanlieferung [W. Strauch]

Chemische Beanspruchungen können durch Missachtung von Zusammenladeverboten wirksam werden. Dabei können durchaus auch Stoffe chemisch miteinander reagieren, die nicht als Gefahrgut eingestuft sind. Gefahrgüter werden oft freigesetzt, weil schlecht palettiert wird sowie Packregeln und Sicherungshinweise nicht befolgt werden:


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Abbildung 5.16: Freisetzung von gefährlichen Stoffen durch Pack- und Sicherungsmängel [GDV]

Hersteller, Wareneigentümer, Versender, Ablader oder sonstige Auftraggeber müssen für die Beförderungsfähigkeit angedienter Ladungen sorgen. Dazu zählen Möglichkeiten zur Befestigung von Ladungssicherungsmitteln an der Ladung, die sichere Befestigung von Ladungen innerhalb von Packmitteln, das fachgerechte Bilden von Ladeeinheiten, die vorschriftsmäßige Beschriftung, Markierung usw.

Das Handelsgesetzbuch sagt dazu Folgendes:

HGB § 411 Verpackung; Kennzeichnung

1Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. 2Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.

Primär stellt diese Bestimmung auf „Versandpackungen“ ab, also nicht etwa auf „Verkaufspackungen“, „Displaypackungen“ u.ä. Der Transport-Informations-Service vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.tis-gdv.de) enthält ausführliche Hinweise. Im Band I des Containerhandbuches behandelt Kapitel 2.3 auf den Seiten 78 bis 132 die Versandbeanspruchungen.

In diesem Kapitel des Ladungssicherungshandbuches wird nur Bezug auf einige täglich zu beobachtende Praxisfälle genommen, da in Kapitel 9 eine Vielzahl realer Fälle beschrieben und Verbesserungsvorschläge bei erkannten Mängeln gemacht werden.

Nicht alle Güter erfordern eine Verpackung. Güter sind beförderungsfähig, wenn sie sich auf oder in geeignete Fahrzeuge oder austauschbare Ladungsträger verladen und darin fachmännisch sichern lassen.

Die Versandfähigkeit ist immer in Verbindung mit den Umschlag- und Transporteinrichtungen zu beurteilen, die am Markt verfügbar sind und genutzt werden können. Als Merksatz gilt:

Ladungen müssen so beschaffen sein, dass bei Auswahl eines geeigneten Transportmittels, sachkundiger Handhabung, Verladung, Packweise und Ladungssicherung die Sicherheit während der gesamten Beförderung gewährleistet ist.

Mit der Abwicklung von Beförderungen betraute Menschen nehmen die Schlüsselstellung ein. Nur geschulte und geübte Menschen können diesen Anforderungen und komplexen Aufgaben gerecht werden.

Im Straßenverkehr wird eine Vielzahl von Gütern auf unterschiedliche Weise befördert.

  • Privatpersonen transportieren ihre Einkäufe oder Umzugsgüter;
  • Kurierdienst- und Auslieferungsfahrer transportieren eine breite Produktpalette;
  • Handwerker transportieren Werkzeug und die benötigten Werkstoffe und Materialien;
  • Händler und Zulieferer transportieren ihre Produkte zu Märkten u.ä. Stellen;
  • Industriebetriebe transportieren ihre Rohstoffe und Fertigwaren; usw.

Im Verkehrsfunk wird zigmal am Tag vor heruntergefallenen Gegenständen und Ladungen gewarnt. In der Fachpresse und anderen Medien wird häufig darauf hingewiesen, dass ungesicherte Ladungen zu „Geschossen“ werden können. Diese Tatsachen werden nur selten zur Kenntnis genommen. Der sorglose Umgang mit Ladungen gefährdet nicht nur Ware, Fahrzeug, die eigene Gesundheit und das eigene Leben, sondern kann auch Dritte gefährden. Schreck und Fehlreaktionen können dramatische Kettenreaktionen auslösen.