Unverbindliche Hinweise und Risikofaktoren
für die Versicherung von „Umzugsgut“


Inhaltsverzeichnis

Einleitung
Risikoanalyse
Allgemeine Angaben
„Der Möbelspediteur“
Transportmittel
Dienstleistungen
Lager
Umzugsgut und Verpackung
Schadenverhütungsmaßnahmen / -empfehlungen
Güterschadenhaftpflichtversicherung / Verkehrshaftungsversicherung
Höherwertdeklaration / Erweiterte Haftung
Güterschadenversicherung / Umzugsgutversicherung
Schadenmanagement des Umzugsunternehmers
Regressmöglichkeiten
Sonstiges / Links





Einleitung

Die Unverbindliche Hinweise und Risikofaktoren für die Versicherung von „Umzugsgut“ (HURU) beleuchten die vielschichtige Problematik der Risikoanalyse bei der Versicherung von Umzugsgut. Im besonderen Fokus ist dabei die Versicherung von Umzugsgut durch Möbelspediteure, hier zum einen die verkehrsvertragliche Haftung des Möbelspediteurs und zum anderen die Versicherung zu Gunsten Dritter (Auftraggeber).

Die HURU betrachten gewerblich durchgeführte Umzüge. Diese können national oder international erfolgen und disponierte bzw. transportbedingte Zwischenlagerungen des Umzugsguts – teilweise auch sehr langfristig – enthalten.

Im Sinne der HURU werden unter „Umzugsgut“ alle beweglichen Güter deren bisherige Zweckbestimmung auch der künftigen entspricht, subsummiert.

Folgendes betrachten die HURU nicht:

  • von Privatpersonen durchgeführte Transporte in eigener Regie
  • Messeumzüge
  • reine Kunsttransporte
  • reiner Umzug von Industrieanlagen sowie
  • reiner Transport von Pflanzen und Tieren.



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Risikoanalyse

Für den Transportversicherer ist die Risikoanalyse einer der Kernbereiche seiner Tätigkeit. Diese ist geprägt durch den scheinbaren Widerspruch von allgemein gültigen und objektiven Faktoren einerseits sowie individueller Erfahrung und subjektiver Auslegung andererseits. In diesem nicht standardisierbaren Arbeitsmuster liegt der wesentliche Unterschied zu den sonstigen, tariflich gestützten Versicherungssparten.

Die komplexen Funktionsweisen der Risikoanalyse und der Prämienfindung sollen hier jedoch nicht behandelt werden, da gerade aus den vorgenannten Gründen eine allgemeingültige, universelle Gesamtbetrachtung kaum möglich ist.

Schon die Entscheidung, welche Informationen für den Transportversicherer maßgeblich sind, gestaltet sich schwierig.

Nachfolgend werden wesentliche Risikofaktoren genannt und ein Weg einer möglichen Katalogisierung aufgezeigt. Dieser Katalog ist nicht abschließend und die Auswahl der jeweils relevanten Faktoren, die kohärent mit dem Informationsbedarf des Anwenders sind, dem Einzelfall vorbehalten.



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Allgemeine Angaben

Versicherungsnehmer
Name, Rechtsform, Firmierung, Gründungsjahr, Geschäftssitz
Amtsgericht / Handelsregistereintrag / Gewerbeanmeldung
Niederlassungen, Betriebsstätten, Tochterunternehmen im In- und Ausland
Anzahl der Beschäftigten
kaufmännische Mitarbeiter
gewerbliche Mitarbeiter
  • Art der gewerblichen Mitarbeiter, z.B.: Berufskraftfahrer, Fachkraft für Möbel-, Küchen-, Umzugsservice (FMKU), Meister für Möbel-, Küchen-, Umzugsservice (MMKU – neuer Meisterberuf im Lauf des Jahres 2019 aufgelegt ), Schreiner, Elektriker, Installateure, Gesamtjahresumsatz gemäß Gewinn- und Verlustrechnung der Bilanz
Beförderungsentgelt
Selbsteintritt
Subunternehmen
Lagerung
sonstige Leistungen
Gesamtkubikmeter der Fahrzeuge
Anzahl der jährlich durchgeführten Umzüge
Anteil Privatumzüge
Anteil Gewerbeumzüge
Verbandszugehörigkeiten, Kooperationszugehörigkeiten
Nationalen Kooperation
Internationaler Kooperation
Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften
Art der Auftraggeber / Tätigkeitsbereich
private Haushalte,
Firmenmitarbeiter/Behördenmitarbeiter, Expatriierte (vermittelt/ bezahlt durch Arbeitgeber)
gewerbliche Kunden
Büroumzüge
Gewerbliche Kunden als Auftraggeber für dessen Mitarbeiter (Expatriierte)
Betriebsverlagerung
Verlagerung von Industrieanlagen (wird nicht weiter betrachtet)
„ARGE“ (Großprojekte)
öffentliche Hand
Gerichtsvollzieher, Räumungsklage
Bundeswehr / Behörde / Auswärtiges Amt
Vorversicherungsinformationen (mit Einverständnis des Kunden)
Zum Versicherungsnehmer
Verlauf der letzten 3-5 Jahre
Erläuterungen zur Schadensituation
Jahr
Anzahl Schäden
Einzelschadenaufstellung
Detailinformationen zu Großschäden, z.B.: Schadenursache, Brand, Unfall, Transport, Lagerung, Handling
Zahlungen
Reserven
Regresse


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„Der Möbelspediteur“

Tätigkeiten
Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter
Typische Umzugsdienstleistungen, z.B. Verpacken, Aufbauen, Abbauen, Kennzeichnen, Montagearbeiten (Montage von Möbeln)
Anschlussarbeiten (ggf. Risiken der Betriebshaftpflichtversicherung)
Einsatz von Subunternehmern
Sitz
Gelegentliche Beauftragung
Ständige Beauftragung (langfristige vertragliche Bindung)
Umzugshelfer
Qualitätsmanagement
AGB
Von Verbänden empfohlen
ADSp 2017 (unverbindlich empfohlen für alle anderen Leistungen außer „Umzüge, Lagerung von Umzugsgut, Aktenlagerung oder Selfstorage“)
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 2014
  • Haftungsinformationen „Die Haftung des Möbelspediteurs – Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB -„
  • Lagerverträge mit Geschäftskunden
    • Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB)
  • Lagerverträge mit Verbrauchern
    • Haftungsinformationen Lager „Die Haftung des Lagerhalters“
  • Aktenlagerung
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aktenlagerung
      (AGB-Akten)
  • Selfstorage
    • Allgemeinen Bedingungen für die Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM)
Kooperationen
eigene
Versicherung
Transport von Neumöbeln fällt unter Frachtrecht §§ 407 ff. HGB
Verkehrshaftungsversicherung / Güterschadenhaftpflichtversicherung (siehe unten)
Pflichtversicherung nach §7a GüKG bei innerdeutschen Transporten mit LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Aufklärungspflicht nach § 451g HGB über Schadenmeldefristen, begrenzte Haftung und Möglichkeiten der Haftungserweiterung bzw. einer Versicherung des Umzugsgut
Ggf. Höherwertdeklaration
Güterschadenversicherung / Umzugsgutversicherung (siehe unten)
Betriebshaftpflichtversicherung
Besonderheit: Vermietung von Lagerflächen / (Selfstorage) ist ein Mietvertrag und daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert.
Sonstige Dienstleitungen


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Transportmittel

Verkehrsträger
Lkw
Eigene oder fremde Transportmittel, z.B.: gemietete oder geleaste Transportmittel
Anzahl
Nutzlast
Zulässiges Gesamtgewicht
  • Unter 3,5 t
  • Über 3,5 t, (§ 7a GüKG)
  • Über 12 t
Aufbau
  • fester Aufbau
    • Kastenwagen (Möbelkoffer)
  • Container
  • Ausstattung
    • Eignung für Transportgut
    • Wetterschutz
    • Stoßdämpfung
    • Luftfederung (In Deutschland Standard)
    • Zurrpunkte / Zurrschienen
    • Wandpolster und Ösen zur Arretierung
Seeschiff
Container
LCL (Teilpartie)
FCL (Komplettpartie)
Flugzeug
Spezielle Gerätschaften (Anzahl)
Flurförderzeuge
Außenaufzüge
Lift/Laufband
Hebebühne
Möbelrollen
Trageumzug
Umzugsdecken
Transportkiste
Möbelrutscher
Rollwagen
Tragehilfen (Gurte)


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Dienstleistungen

Arten
Reine Vermittlung und Organisation von Umzügen
Durchführung von Umzügen im Selbsteintritt
Lagerung
Selfstorage (Mietvertrag)
Relocation
Verzollungen / Zollbüro (Carnet-T.I.R.-Verfahren)
Umzug Organisation
Beantragung von Genehmigungen
Halteverbot
Baustelle und Außenaufzüge
Gebäudekenntnisse
ggf. technische Hilfsmittel für Umzug von entsprechenden Umzugsobjekten
Einsatz von Außenaufzügen
Treppenhaus / Aufzüge geeignet für Umzugsobjekte
  • Maße
  • Gewicht
Raumverhältnisse an Beladestelle/Entladestelle
Berücksichtigung baulicher Veränderungen am Haus
um ein Objekt aus dem bzw. ins Gebäude zu verbringen
technische Hilfsmittel bereit stellen
Einrichten von Halteverboten
Markierungen der Objekte
Alter / Neuer Standort
Stückzahl
Erstellung eines Zeitplan, Ablaufplan
Infrastruktur
Behördliche Auflagen
Ein- / Ausfuhrbestimmungen
Zollvorschriften
Embargos
Ab-/Aufbau von Möbeln
Verpackungsdienstleistung
durch eigene Mitarbeiter, Subunternehmer
Einpacken
Auspacken
Gestellung von Verpackungsmaterial
Stauung / Umschlag
Auswahl geeigneter Transportmittel
Be-/Entladung
Abholung aus Gebäude
Verbringen bis zum Bestimmungsort innerhalb eines Gebäudes
Schnittstellenkontrolle
durch eigene Mitarbeiter, Subunternehmer oder Auftraggeber
Ohne Be-/Entladung des Transportmittels durch Umzugsunternehmer: Beförderung ab/bis „Bordsteinkante“
Typische Umzugsdienstleistungen
Entpacken der Umzugskartons
Einräumen der Schränke
anbringen / abhängen der Bilder (Nagel zu Nagel)
Küchenmontage
Entrümpelung, Entsorgung (Logistik)
Sonstige Dienstleistungen (Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert)
Anpassen von Arbeitsplatten, etc.
Gas-, Wasser-, Elektro-Installation
Tischlerservice
Relocation Service (Umzug mit Zusatzleistungen)
Suche von Wohnungen,
An- und Abmelden,
VISA-Service,
Arbeitsplatzbeschaffung,
Suchen von Kindergarten- und Schulplätzen uvm.


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Lager

Lagerort (Anschrift)
Eignung des Lagers
Vornutzung
Maximaler Lagerwert
Lage des Grundstücks (Hang, Gewässer, Industriegebiet, Nachbarschaft)
Umzäunung, abschließbares Betriebsgelände
Bauart / Bedachung
Baujahr
Fläche
Regenwasserführende Leitungen im Gebäude
Eigen- oder Fremdlager
Lagerung bei Subunternehmern
Lagerorganisation
Single- / Multiuser Lager
Gefahr von „Vermischung“ der Partien bei Multiuser Lager
Arbeitsmaschinen
Flurförderfahrzeuge
Innen- oder Freilager
in verschließbaren Containern
wenn auf Freigelände Klima/Feuchteproblematik
in verschließbaren LiftVan (standardisierte Holzbehälter)
Konventionell
Lagerarten
disponierte Lagerung
befristet
unbefristet
transportbedingte Zwischenlagerung
Zoll
Hafen
Lager
Lagergrund
Renovierung
Umbauten
Auslandsaufenthalt
Haushaltsauflösungen
Zolllagerung / behördliche Verfügung
Akten-/Archivlagerungen
  • AGB
  • Zusätzliche Dienstleistungen
    • Entsorgung von Akten
    • Aufbewahrungsfristen
    • Ausgabe von Akten
    • Digitalisierung von Akten
    • Vernichtung (gemäß Datenschutzrecht oder am Ende der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen)
Pfandkammergut
  • AGB
  • Schadenbearbeitung
  • Eigentumsverhältnisse / Verfügungsberechtigung
  • Zusätzliche Dienstleistungen
    • Wertbestimmung
Vermietung
Mietvertrag kein Verkehrsvertrag
Selfstorage / Selbsteinlagerung
Lagerflächen / Container
Ausstattung des Lagers
Klimatisierung
  • Heizung / Klimaanlagen
Sicherheitsvorrichtungen
  • Videoüberwachungsanlage
  • Einbruchmeldeanlage
  • Roboter / Wachdienst
    • ständig
    • gelegentlich
  • Brandschutzeinrichtungen
    • Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Sprinkler, Feuerlöscher)
    • Brandabschnitte
  • Sicherheitsverschlag
Zutrittskontrollen
  • Berechtigte Personen auf dem Lager
  • Kundenverkehr
sonstige Sicherheitsmaßnahmen


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Umzugsgut und Verpackung

Art
Hausrat
Geschirr, Deko, Lampen
Bekleidung
Möbel
technische Geräte (braune und weiße Ware)
Küchenarbeitsplatten
EDV Anlagen, technische Geräte
Bildschirme
Kopieranlagen
Scanner
Kabel
Lagereinrichtungen, Regale
Ordner, Akten, Dokumente, Software, Fotografien
Hochwertige Gegenstände, z.B.: (Vitrinen, Kunst, Antiquitäten, Skulpturen, Münzen, Briefmarkensammlung, Wertpapiere)
Pflanzen / Tiere
Besondere Gegenstände
private Kfz
Musikinstrumente, z.B. (Harfe, Klavier / Flügel)
Waffen im Privatbesitz
Aquarien / Terrarien
Medizintechnik
Laborproben, Gefahrgüter
radioaktive Güter
Wareneigenschaften
Wert der Güter / diebstahlgefährdet
Volumen der Güter / sperrig
Alter
Kratzempfindlichkeit
Zerbrechlichkeit, Bruchempfindlichkeit, Stoßempfindlichkeit
Feuchteempfindlichkeit
Temperaturempfindlichkeit
Verderblichkeit
Ungezieferanfälligkeit
Brennbar / explosiv
gebrauchte oder neue Güter
Funktionstüchtigkeit
reparaturbedürftige Güter
Güter mit Vorschäden
Verpackung
Unverpackt
Beanspruchungsgerecht
Spezialverpackung für Antiquitäten und Kunstobjekte
Packmittel
Packdecken
Karton (Faltschachtel) z.B.: (Umzugskarton normiert, Umzugskarton für Kleidertransporte, Bücherkarton)
Plastikboxen (Alternative zum Karton (Faltschachtel))
Geschirrkoffer
Rollcontainer
Aktenrollregal
LiftVan (Überseeumzug)
Packhilfsmittel z.B.: (Seidenpapier, Zeitungspapier, Packpapier, Kartonagen, Stoffe, Schaumstoffschnipsel, Flocken, Holzwolle, Luftpolsterfolien)


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Schadenverhütungsmaßnahmen / -empfehlungen

Im Unternehmen
Nutzung des unverbindlich empfohlenen Umzugsvertrages und Arbeitsscheins (Beispielsweise der AMÖ)
Qualitätsbeauftragter / -manager
Mitarbeiterschulungen
Umfang Qualitätskontrollen
  • Regelmäßig
  • Stichprobenartig
Kundenkommunikation (Aufklärungspflichten)
Arbeitsschein mit Hinweis auf die gesetzliche Haftung und Schadensmeldefristen, Information vor Vertragsschluss
AGB und Haftungsinformationen sollten nicht zusammen ausgehändigt werden
Haftungsinformationen
  • Belehrung nach § 451 g HGB
    • Versicherung (oder)
    • Haftungserweiterung
    • Hinweis auf Schadensmeldefristen bei Ablieferung
Mitarbeiter
Auswahl
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • qualifiziertes / geschultes Personal
    • Möbelpacker
    • Fachkraft für Möbel-, Küchen-, Umzugsservice (FMKU)
    • Meister für Möbel-, Küchen-, Umzugsservice (MMKU – neuer Meisterberuf im Lauf des Jahres 2019 aufgelegt)
    • Fahrer
    • Handwerker z.B. (Elektriker, Schreiner, Installateure)
Firmenkleidung
  • sichtbarer Ausweis
  • Kleidung und Schmuck ohne Schadenpotenzial, z.B. Nieten, Uhren
Dritte / Aushilfen
Auswahl
  • Seriöse Personalvermittlung
  • Agentur für Arbeit
  • Kollegenhilfe (AMÖ-Betrieb oder in sonstiger Weise qualifiziert)
Firmenkleidung
  • Ggf. Gestellung von Arbeitskleidung
  • Tagesausweis
Arbeitsanweisungen
Körperhygiene, z.B: Fett-Abdruck zum Beispiel auf Polstermöbel
Auftreten
  • Im Privathaushalt (Privatsphäre)
  • Bei Gewerbekunden
Schnittstellenkontrolle (gegengezeichnete Abschreibungen bei Beschädigungen)
Durchführung Umzug
Akquisiteur
Vorbesichtigung
Verbraucher über deren Rechte aufklären (HGB)
Hinweise auf Versicherungsmöglichkeit
Aufnahme von Umzugsgut mit erhöhtem Schadenpotential
Umzugsverträge mit Hinweisfelder für Vorschäden
Verpackungsberatung
Organisation
Zeitplan, Ablaufplan
Schnittstellen
Infrastruktur
Transportmittel
Behördliche Auflagen
Vorschäden
Dokumentation
Fotodokumentation
Packlisten
Geeignetes, erfahrenes, geschultes Personal
Verpackungen
Verträglichkeit der Packhilfsmittel mit der Ware beachten, z.B. (Beispiel: Luftpolsterfolie bei Schellacke / Öl vermeiden, Klebebänder bei Lacken)
Nutzung geeignete Verpackungen
Herstellung beanspruchungsgerechter Verpackungen
Umschlag
möglichst vermeiden
Schnittstellenkontrollen
Umschlagmittel, z.B. (Hebezeuge, Aufzüge, Gabelstapler)
Schadenbearbeitung vor Ort
Schnelle Schadenaufnahme und Bearbeitung
Dokumentation / Fotodokumentation
Möglichkeiten der Selbstreparatur zur Schadenreduktion, z.B. (Einsatz eigener Schreiner, Möbel- / Korrekturstifte)
Fahrzeug
Fahrzeugwartung/ -eignung
Diebstahlsicherungen
Ladungssicherung
Klemmbrett
Spanngurte
Versierter Stauer auf Fahrzeug
Lager
Sicherungen
Beschränkter Zutritt / Zutrittskontrollen
Brandschutz
Einbruchschutz
Ggf. Sicherheitschecks durch Beratungsunternehmen / Sachverständig
Inventur / Bestandsaufnahme (insbesondre bei)
Besitzerwechsel Umzugsunternehmen
Wechsel des Versicherer
Schnittstellenkontrollen, z.B. (Protokoll bei Entnahme aus Lager)


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Güterschadenhaftpflichtversicherung / Verkehrshaftungsversicherung

Möbelspediteur als Versicherungsnehmer
Versichertes Interesse
Berechtigte Ansprüche der Haftung aus Verkehrsvertrag werden ersetzt
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt
Möglicher Versicherungsschutz des Möbelspediteurs
Versicherungsvertrag
  • Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)
  • Ersatzleistung
    • Regelhaftung, National (HGB) 620 EUR/m³
    • Haftungserweiterung / Höherwertdeklaration
    • Volle Haftung
  • Sublimits
  • Selbstbeteiligung
  • Versicherbare Aufwendungen und Kosten
  • Höherwertdeklaration
  • Güterschadenversicherung (integriert oder separat)
Abgrenzung Betriebshaftpflichtversicherung (Aufbau/Montage)
Haftung
Haftungsvereinbarung bei grenzüberschreitenden Umzügen
  • Regelungen des HGB finden für internationale Umzüge keine generelle Anwendung bzw. HGB kann vereinbart werden (Rechtswahlklausel in den AGB)
  • Nutzung der CMR nicht möglich
Haftung nach vorgelegten Geschäftsbedingungen
  • ADSp 2017 (unverbindlich empfohlen für alle anderen Leistungen außer „Umzüge, Lagerung von Umzugsgut, Aktenlagerung oder Selfstorage“)
  • Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen 2014
    • Haftungsinformationen „Die Haftung des Möbelspediteurs – Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB -„
    • Lagerverträge mit Geschäftskunden
      • Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB)
    • Lagerverträge mit Verbrauchern
      • Haftungsinformationen Lager „Die Haftung des Lagerhalters“
    • Aktenlagerung
      • Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aktenlagerung (AGB-Akten)
  • Selfstorage
    • Allgemeinen Bedingungen für die Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM)
Kooperationen
eigene
Andere AGB
  • ggf. Muster anfordern
Haftung nach Individualvereinbarungen, z.B. (Haftungserhöhung bis Zeitwert)


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Höherwertdeklaration / Erweiterte Haftung

Haftung auf angegebenen Wert
Wegfall der Haftungsbegrenzung / Haftungshöchstbetrag bis zum angegebenen Wert
Ersatzleistung
Haftung des Möbelspediteurs nach Maßgabe des Haftungsregime
Tatsächlicher Wert (Zeitwert)
Haftungsausschlüsse des Möbelspediteurs gelten weiterhin
Bsp. Unabwendbares Ereignis
Fristen Schadenmeldung (offener / verdeckter Schaden)


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Güterschadenversicherung / Umzugsgutversicherung

Auftraggeber als Versicherter
Versichertes Interesse
Finanzieller Schaden durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgut wird ersetzt
Schließt Lücke zwischen tatsächlichem Schaden und gesetzlicher / vertraglicher Haftung
Geltungsbereich
Deutschland
Europa
Weltweit
Deckung
Haus zu Haus inkl. Verpacken und Auspacken
Ggf. Inventarliste
Wertangaben
Alter der Objekte
Versicherungsumfang
Allgefahrendeckung
Selbstbeteiligung
Vertragsmaxima
Versicherungssumme = Versicherungswert bestehend aus z. B.
Neuwert
Zeitwert
Versicherbare Aufwendungen und Kosten, z. B.
Aufräumungskosten
Vernichtungskosten
Bergungskosten
Beseitigungskosten
Havarie Grosse Beiträge


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Schadenmanagement des Umzugsunternehmers

Rechtzeitige Schadenmeldung an Versicherer
Zügige Schadenbearbeitung
Auftreten der Mitarbeiter (Packer)
Einfluss auf Abschreibung
Möglichst Vorort- bzw. Sofortreparatur durch geeignete Mitarbeiter
Schadenminderung durch eigene Fachleute
Bspwse. Schreiner, Elektromonteure
Professioneller Ab-/Aufbau, Reparaturen
Sachverständige/Spezialgutachter


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Regressmöglichkeiten

Güterschadenhaftpflichtversicherung / Verkehrshaftungsversicherung
Subunternehmerhaftung
Bei Einsatz fremder Dienstleister für typische Umzugsdienstleistungen
Bei kombinierten Transporten (Übersee) beim ausführenden Transportunternehmen mit der Problematik der Feststellung des Schadenorts bei Übersee-Beförderungen
Güterschadenversicherung / Umzugsgutversicherung
Regress beim Subunternehmer maximal in Höhe der Zeitwertentschädigung
Durchbrechungsmöglichkeit bei qualifizierten Verschulden


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Sonstiges / Links

Informationen über Handelsbräuche, Gewohnheiten und Verkehrssitte der Möbelspedition des Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Privatkunde
Befindet sich in Ausnahmesituation, hierauf geschultes und erfahrenes Personal sinnvoll
Gesetzliche Aufklärungspflicht des Möbelspediteurs
Information des Umzugskunden gem. § 451 g, Ziffer 1 HGB über Möglichkeit einen weitergehenden Versicherungsschutz abzuschließen
Information des Umzugskunden gem. § 451 g, Ziffer 2 HGB über Schadenmeldefristen
Abschluss einer Güterschadenversicherung um weitergehenden Versicherungsschutz, sofern gewünscht, zu realisieren
Möbelspediteur, bei anderen Tätigkeiten kein Umzugsgutvertrag sondern Verkehrsverträge bzw. Werk- / Dienstleistungsverträge
Besondere Anspruchshaltung der Kunden / Geschädigten


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